Alles zum Thema: Schmerzensgeld

Schmerzensgeld nach unzureichender Aufklärung über Behandlungsalternative – OLG Hamm 26 U 3/14

/ 10.09.2018 / / 226

Vor einer Operation hat der Arzt gegenüber dem Patienten Aufklärungspflichten. Dazu gehört auch die Aufklärung über die echte Alternative einer konservativen Behandlung, wenn die OP nur relativ indiziert ist, d.h. wenn sie für den Patienten zwar vorteilhaft aber nicht zwingend erforderlich ist. Verletzt der Arzt diese Aufklärungspflicht, hat der Patient Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 15. Dezember 2017 entschieden (Az.: 26 U 3/14). weiterlesen

Hirnschädigung nach Behandlungsfehler – OLG Hamm spricht Kind Schmerzensgeld zu

/ 29.06.2018 / / 513

Wäre das Kind nur etwa 45 Minuten früher entbunden worden, hätte es möglicherweise ein unbeschwertes Leben führen können. So kam es aufgrund einer Sauerstoffunterversorgung mit schweren Hirnschäden zur Welt. Das Oberlandesgericht Hamm sieht Behandlungsfehler bei dem behandelnden Gynäkologen und verurteilt ihn zu einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 400.000 Euro an das heute neunjährige Kind (Az.: 3 U 63/15). weiterlesen

Aufklärungsfehler / Behandlungsfehler bei Herzablationen – Schmerzensgeld

/ 24.05.2018 / / 155

Nach Auskunft der AOK hat sich die Zahl der Herzablationen zur Behandlung von Herzrhythmusstörungen mit Hilfe eines Katheters von 2010 auf knapp 120.000 im Jahr 2016 fast verdop-pelt. Dies, obwohl der Eingriff zahlreiche, teilweise massive Risiken für den Patienten birgt. „Daher trifft die Ärzte vor der Operation eine umfassende Informationspflicht über die Risiken und alternative Behandlungsmethoden. Schon bei Verletzung dieser Aufklärungspflicht können dem Patienten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zustehen“, erklärt Rechtsanwältin Annika Brċvak, KQP Rechtsanwälte / Hamm. weiterlesen

Schadensersatz bei Ärger im Urlaub

/ 04.02.2012 / / 84

Im Urlaub will man keinen Ärger. Vermeiden lässt er sich aber leider nicht immer. Dabei sind unsaubere Hotelzimmer oder verdreckte Pools noch das geringste Übel. weiterlesen

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961