Verbraucherinformationsgesetz (VIG) aktiv

/ 26.05.2008 / / 63

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ruft Verbraucher und Verbände auf, das neue Verbraucherinformationsgesetz (VIG) aktiv zu nutzen. “Nur indem Verbraucher ihre neuen Rechte wahrnehmen, erfahren wir, was das neue Gesetz wert ist”, erklärt Vorstand Gerd Billen. Durch Anfragen könnten die Verbraucher nicht nur für sie relevante Informationen erlangen, sondern zugleich Vollzugsdefizite der Behörden aufdecken. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband kündigte an, von den neuen Möglichkeiten selbst Gebrauch zu machen.

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Ab 1. Mai können Verbraucher Bundes- und Landesbehörden um Auskünfte zu den Themen Lebensmittel, Futtermittel, Kosmetika und so genannte Bedarfgegenstände bitten. Dazu zählt Spielzeug ebenso wie Kleidung, Bettwäsche aber auch künstliche Wimpern. Der neue Informationsanspruch umfasst Kennzeichnung, Herkunft, Beschaffenheit, Verwendung, Herstellung und Behandlung von Produkten. Wer also wissen will, wie hoch die Pestizidrückstände bei Lebensmitteln sind, ob Spielzeuge oder Textilien gefährliche Substanzen enthalten oder wann und mit welchem Ergebnis ein Geschäft oder ein Produkt jüngst getestet wurde, kann diese Anfrage künftig an die zuständige Behörde richten. Voraussetzung für eine Auskunft ist, dass die Behörde über die jeweiligen Informationen verfügt. Eine Informationsbeschaffungs- oder Nachforschungspflicht besteht nicht.

Mehr Transparenz erhofft sich der Verbraucherzentrale Bundververband auch durch eine konsequente Nennung von Ross und Reiter bei Lebensmittelskandalen. Ab Mai müssen Behörden schärfer als bisher aktiv über Gesetzesverstöße und gesundheitliche Gefahren informieren, die von Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen ausgehen.

Entscheidend für den Erfolg des neuen Gesetzes wird sein, wie viel die Verbraucher für eine Auskunft zahlen müssen. Kostenlos sind die Auskünfte nur dann, wenn durch die Anfrage ein Gesetzesverstoß offenkundig wird. “Mindestvoraussetzung für einen verbraucherfreundlichen Vollzug des Gesetzes ist die Gebührentransparenz”, so Billen. Er begrüßt die Regelung der Bundesbehörden, wonach die Behörden des Bundes bei Gebühren über 25 Euro die Anfragenden vorab informieren müssen. “Unwissend muss demnach niemand mehr als 25 Euro zahlen”, so Billen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Bundesländer auf, es den Vorgaben für die Bundesbehörden gleichzutun. “Wenn Antragsteller die Höhe der Kosten erst mit der Rechnung erfahren, werden sie von Anfragen absehen”, so Billen. Die Höhe der Gebühren ist in den Ländern uneinheitlich geregelt und – trotz Inkrafttreten des Gesetzes – vielfach noch nicht festgelegt.

Ein Problem stellt bisher dar, dass Verbraucher nicht wissen, welche Behörde für ihre Anfrage zuständig ist. Hier wird nach Auskunft des Bundesverbraucherministeriums in Kürze unter www.vig-wirkt.de eine spezielle Suchfunktion eingerichtet, die den Weg zur richtigen Behörde weist. Unterstützung im Umgang mit dem neuen Gesetz bieten die Verbraucherzentralen der Länder.

Kritik übt der Verband an dem eingeschränkten Geltungsbereich, der Ausklammerung der Unternehmen und an den zahlreichen Ausnahmeregelungen. So könnte jenseits von Gesetzesverstößen die Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter dazu führen, dass das Gesetz ins Leere läuft. “Durch die Begrenzung auf Lebensmittel und Bedarfsgegenstände wurde die Chance für einen echten Einstieg in einen umfassenden Qualitätswettbewerb verpasst”, resümiert Billen. Dennoch ist der Verbraucherzentrale Bundesverband zuversichtlich, zumindest bei Lebensmitteln mehr verbraucherrelevante Informationen zu erhalten.

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Hier können Sie die Informationsbroschüre des Verbraucherministeriums zum Verbraucherinformationsgesetz Mehr Information, mehr Transparenz herunterladen.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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