Eigentümer von Fahrzeugen, die vom VW-Skandalmotor AE189 angetrieben werden, müssen sich aktuell auf eine zuverlässige juristische Beratung verlassen können, wenn sie keine Fristen versäumen wollen. Zwar hat Volkswagen grundsätzlich auf die Einrede der Verjährung verzichtet und ermöglicht damit auch noch Ansprüche über die zweijährige Gewährleistungsfrist hinaus, aber dieses schöne Angebot ist für VW-Händler nicht bindend. Heißt, so Rechtsanwalt Kreutzer aus München, der bereits zahlreiche VW-Kunden vertritt: “Wenn der Kaufvertrag mit dem Händler und nicht mit VW direkt abgeschlossen wurde, ändert sich an den bestehenden Gewährleistungsfristen nichts und Ansprüche aus Gewährleistung können zwei Jahre nach Kauf bei Neufahrzeugen und ein Jahr bei Gebrauchtfahrzeugen nicht mehr gestellt werden.” … weiterlesen
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