Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Nur ein Hoax: “unbedingt weiterleiten/kein Scherz”

/ 06.11.2010 / / 276

Wäre ich ein Adressen-Sammler, dann wäre heute ein ganz großer Tag für mich: Mit dem Betreff “unbedingt weiterleiten/kein Scherz” habe ich heute insgesamt 5 Weiterleitungsgesuche per Mail bekommen. Eine typische Hoax-Mail von der sich alle Beteiligten 250 Euro Prämie von Microsoft erhoffen, – für jede weiter geleitete Adresse. verbraucherschutz.tv bittet: Ignorieren Sie sowas. So blöd kann doch keiner sein, dass er das wirklich glaubt er bekäme Geld von Microsoft. Wir schreien nach Datenschutz im Internet und geben unsere kompletten Adressdateien für so einen Schwachsinn her. In einer Mail waren sogar in Führungspositionen verantwortliche Polizeibeamte dabei. Ich kann es nicht fassen. Ihre Adressen verteilten u.a. eine Polizeirätin vom Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten und der Leiter der Direktion Kriminalität einer westfälischen “Großstadt”. Natürlich direkt über die offizielle Dienstadresse. Ich stelle mir gerade vor, wie ich dort eine Anzeige wegen Internetabzocke abgeben sollte….Sehr fleißig dabei auch die NRW-Finanzämter, die auch lustig ihre Dienstadressen weiterleiten. Justizvollzugsanstalten, Amtsgerichte , alle machen mit. Sogar der Direktor eines Oberlandesgerichtes – natürlich mit komplettem Briefkopf – wahrscheinlich auch während der Dienstzeit gesendet. Ebenso wie ein Mitarbeiter der Oberstaatsanwaltschaft Frankfurt. weiterlesen

Purzel, Porno und die überraschende Abmahnung

/ 28.10.2010 / / 2.834

Beim Landgericht Köln beschafft sich die Purzel GmbH eine Auskunftsgenehmigung um die IP-Nummern die Besitzer von Computern zu erfahren. Daraufhin versendete der Pornoverlag Purzel Video GmbH tausendfache Abmahnungen – Rechtsanwalt Lachmair aus München meint: “Das Zahlungsverlangen auf tönernen Füßen”. weiterlesen

Erste Hilfe Handyabzocke

/ 16.10.2010 / / 902

Unter Handyabzocke versteht man allgemein das absichtiche oder zufällige Bemühen unterschiedlicher Anbieter, über die Telefonabrechnung des eigentlichen Anbieter, z.B. T-Online, Gelder für Leistungen oder Dienste einzufordern, die das Opfer niemals angefordert hätte, wären die Kosten deutlich erkennbar gewesen. Auch wenn viele Anbieter von solchen Diensten wie z.B. Mindmatics, planet49, bobmobile etc. sich rechtlich auf ziemlich unangreifbarem Boden bewegen, bleibt ein Geschmäckle. Viele Opfer merken meist erst Monate nach dem vermeintlichen Vertragsabschluss, dass regelmäßig über t-online o.a. abgebucht wird und wissen dann oft nicht, wie sie das Abo kündigen können – bzw. was überhaupt da vor sich geht. Das funktioniert so: Sie finden im Internet ein Gewinnspiel, Sie machen mit und denken, es wäre eine einmalige Geschichte, aber mit der Teilnahme haben Sie ein Abo abgeschlossen. Bis zur Kündigung bucht z.B. t-Online im Auftrag dieser Drittanbieter kleine Beträge von Ihrem Konto ab. weiterlesen

outlets.de und das Urteil von Witten 2c585/10

/ 03.05.2011 / / 430

Es kann mich einer der hier mitlesenden Anwälte korrigieren, aber ich will trotzdem mal versuchen, das Wittener Urteil Wolfgang gegen Tomas von outlets.de zu erklären.Dieses Urteil befasst sich nämlich NICHT mit einer möglichen Zahlungspflicht sondern nur damit, ob wirklich eine aktive “Täuschungshandlung” vorliegt oder nicht. Wolfgang hat es also mit einer so genannten “Festellungsklage” versucht und ist – leider – damit gescheitert, denn die Täuschungshandlung wurde nicht nachgewiesen, bzw. festgestellt, und so muss Wolfgang die ihm entstandenen Rechtsanwaltskosten selbst tragen. weiterlesen