Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat neue Pläne zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung präsentiert und damit Verbraucherrechte deutlich gestärkt. Kern der Neuerung ist, dass Verbraucher ab sofort mehr Möglichkeiten haben sollen, telefonisch geschlossene Verträge zu widerrufen. Aufgeschwatzte Zeitungsabos oder Beteiligungen an Wett- oder Gewinnspielen sind ins Visier der Ministerin gelangt. Die Widerrufsfrist soll abhängig von den Umständen des Einzelfalles zwei Wochen oder einen Monat betragen. Entscheidend: Die Frist gilt ab vorgeschriebener Widerrufsbelehrung. Erfolgt diese nicht, dann gilt auch der Vertrag nicht. … weiterlesen
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