U + C Abmahnung: Wer hat denn nun die Schmuddelfilmchen bei redtube angesehen?

/ 01.01.2014 / / 273

Viele Eltern dürften in diesen Tagen auf eine harte Probe gestellt werden: Der Brief der Rechtsanwälte Urmann + Collegen verheißt nichts Gutes und drin ist eine Abmahnung wegen Streaming urheberrechtlich geschützter Werke – wobei “Werke” nun nicht ganz der richtige Ausdruck für 5 Minuten-Pornos sind. Eins ist klar: Irgendwer in der Familie hat sich einen gemütlichen Pornoabend gemacht und ist dabei von der U + C – Software erwischt worden.

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Natürlich: Das Thema muss in der Familie geklärt werden und wenn sich die peinlichen Wogen dann geglättet haben muss eine Antwort auf folgende Frage gefunden werden: “Müssen wir die Abmahnkosten zahlen, auch wenn Klein-Lukas mit seinen 11 Jahren der Verursacher war?”

verbraucherschutz.tv kann da natürlich nichts rechtsverbindliches Aussagen. Klar ist aber, dass der Junge dafür nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Da müssen sich die Abmahner schon an den so genannten Anschluss-Inhaber wenden. Wenn dieser seiner Aufsichtspflicht z.B. durch ermahnende Worte gerecht geworden ist, sollte ihn niemand für die weiteren Surfgewohnheiten des Juniors verantwortlich machen können. Dau gibt es aussagekräftige urteile mit rechtsprägender Bedeutung.

Aber auch hier gilt: Es muss dem Anspruch des Rechteinhabers auf Schadenersatz unbedingt innerhalb der Frist durch ein geeignetes Abwehrschreiben widersprochen werden. Ein von Laien falsch formuliertes Antwortschreiben kann schnell als Schuldanerkenntnis gewertet werden.

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Und: Rufen Sie nicht an bei Urmann + Collegen – deren Netz ist aktuell überlastet, wie es auf der Homepage seit Tagen heißt. Helfen kann man Ihnen dort ohnehin nicht wirklich. Übrigens: Wenn die Abmahnung per Mail kommt bitte ganz schnell und ohne Diskussion löschen. Diesen Mails liegt kein Verstoß zugrunde, die wurden einfach vieltausendfach und Viren belastet von Unbekannten verschickt…

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