Er hat die teuren Grundstücke rund um den Starnberger See oder an anderen teuren Süd-Lagen immer im Blick: Bayerns Ministerpräsident Söder stemmt sich mit aller Kraft gegen die neuen Bewertungsrichtlinien für die Bemessung von Immobilienwerten. Die könnten – rein theoretisch – ab dem 1. Januar 2023 erben und schenken deutlich teurer machen. Die Kritik an den neuen Regeln ist breit gestreut, aber komplett widersetzen tut sich aktuell nur Bayern, sodass davon ausgegangen wird, dass die Gesetzesnovelle Bundestag und den Bundesrat – vielleicht mit Anpassungen – passieren wird. Das bedeutet: Erben und schenken wird teurer, weil Freibeträge deutlich nach unten korrigiert werden. Betroffen sind Immobilien mit einem realen Wert über 400.00o Euro, die z.B. an Kinder vererbt werden. Was bedeutet die Neuerungen bei der Erbschaftsteuer 2023 und wen betreffen sie? … weiterlesen
Alles zum Thema: Erbrecht
Fast jeder zweite Erbschafssteuerbescheid ist falsch
7. September 2015 / 07.09.2015 / / 54Der Landesrechnungshof NRW hat rund 1200 Erbschaftssteuerbescheide geprüft und im Ergebnis ist fast jeder zweite Bescheid falsch. Das berichtet das Handelsblatt am 3. September 2015. Dem Fiskus sollen dadurch rund 15 Millionen Euro an Erbschaftssteuer entgangen sein. Typische Fehlerquellen bei der Erbschaftssteuererklärung seien nach Angaben des Landesrechnungshofs NRW etwa die Versorgungsfreibeträge oder auch die Angaben zu Auslandsimmobilien im Nachlass. … weiterlesen
Reform der Erbschaftssteuer: Einschnitte für Firmenerben
28. August 2015 / 28.08.2015 / / 40Die Steuerprivilegien für Firmenerben sind zum Teil verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 17. Dezember 2014 entschieden. Bis zum 30. Juni 2016 muss der Gesetzgeber nun eine Reform der Erbschaftssteuer auf den Weg bringen. Die bisherigen Regelungen mit großzügigen steuerlichen Rabatten für Firmenerben wird es dann nicht mehr in dieser Form geben, da sie gegenüber Privaterben übermäßig bevorteilt werden. Dies sei ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, stellte das Bundesverfassungsgericht klar. … weiterlesen
OLG Karlsruhe: Widerruf eines Berliner Testaments bei Testierunfähigkeit
20. August 2015 / 20.08.2015 / / 81Eheleute regeln ihren Nachlass häufig mit einem gemeinschaftlichen Testament. Dieses sog. Berliner Testament kann problematisch werden, wenn es geändert oder widerrufen werden soll. Entfaltet das Testament Bindungswirkung, ist dazu die Zustimmung beider Ehepartner nötig. Einseitige Verfügungen sind nicht möglich; ein Widerruf bedarf der notariellen Form und muss dem anderen Ehegatten zugestellt werden. … weiterlesen
Zuwendung und Schenkung – BGH X ZR 59/13
19. August 2015 / 19.08.2015 / / 189Ist eine Zuwendung mit einem Erbverzicht verbunden, liegt nicht unbedingt eine Schenkung vor. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 7. Juli 2015 entschieden (X ZR 59/13). Diese Frage kann für den Widerruf einer Schenkung entscheidend sein. … weiterlesen
Aktuelle Kommentare