Erhöhung der Erbschaftsteuer 2023

Erbschaftsteuer 2023 – Wird erben und schenken teurer?

/ 10.12.2022 / / 84

Er hat die teuren Grundstücke rund um den Starnberger See oder an anderen teuren Süd-Lagen immer im Blick: Bayerns Ministerpräsident Söder stemmt sich mit aller Kraft gegen die neuen Bewertungsrichtlinien für die Bemessung von Immobilienwerten. Die könnten – rein theoretisch – ab dem 1. Januar 2023 erben und schenken deutlich teurer machen. Die Kritik an den neuen Regeln ist breit gestreut, aber komplett widersetzen tut sich aktuell nur Bayern, sodass davon ausgegangen wird, dass die Gesetzesnovelle Bundestag und den Bundesrat – vielleicht mit Anpassungen – passieren wird. Das bedeutet: Erben und schenken wird teurer, weil Freibeträge deutlich nach unten korrigiert werden. Betroffen sind Immobilien mit einem realen Wert über 400.00o Euro, die z.B. an Kinder vererbt werden.  Was bedeutet die Neuerungen bei der Erbschaftsteuer 2023 und wen betreffen sie?

Dr. Sebastian Korts

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Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts - MBA, M.I.Tax - ist Fachanwalt für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht und Geschäftsführer der Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Köln und spezialisiert auf Themen rund um internationales Steuerstrafrecht. Zudem istr Dr. Korts Autor verschiedener Fachbücher zum Aktienrecht.

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Teure Immobilien betroffen

Konkret bedeutet das: Wenn ein Immobilienwert über den bevorstehenden Jahreswechsel im Bemessungswert um 200.000 auf 800.000 Euro steigt, dann zahlt ein erbendes Kind nicht 22.000 Euro für eine 600.000 Euro-Immobilie, sondern 60.000 für die gleiche, aber jetzt höher bewertete Immobilie. Da die Freibeträge unverändert bleiben, trifft die Regelung nur Immobilien über 400.000 Euro.

Allgemeiner Tipp: “Verschenken oder Vererben Sie besser noch in 2022, denn selbst wenn Ministerpräsident Söder die Bremsen ausgefahren lässt, werden Veränderungen kommen, und garantiert auch rückwirkend zum 1. Januar 2023. Hintergrund der Gesetzesänderung ist der Anspruch des Fiskus, dass Immobilien möglichst nach ihrem echten Wert, also dem Verkehrswert, vererbt werden und nicht auf Basis mehr oder weniger nachweisbarer Berechnungen z.B. durch Ortsgerichte.”

Zukünftiger Ertrag wird mitberechnet

Das neue Gesetz verlangt, dass die Bewertung sich stärker am aktuellen Verkehrswert orientiert. Nachteil für Betroffene: Durch die enormen Preissteigerungen der letzten Jahre insbesondere in privilegierten Zonen ist damit eine deutlich höhere Steuersumme zu erwarten.

Fachanwälte für Steuerrecht, wie der Kölner Rechtsanwalt Dr. Sebastian Korts, erklären, dass bei der neuen Berechnung mehr Wert z.B. auf zukünftige Erträge der Immobilie gelegt werden.

“Aktuell, d.h. bis zum Jahreswechsel, wendet das Finanzamt drei verschiedene Verfahren an, die den Wert der vermieteten Immobilien für die Zwecke der Erbschaftsteuer bestimmen. Hier kommt insbesondere das Ertragswertverfahren zur Wertbeurteilung in Betracht. Bei diesem stehen die Erträge, die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und der Bodenwert im Vordergrund.”

Aktuell befindet sich das Gesetz in der Beratungs- und Anhörungsphase vor dem Finanzausschuss des Bundestages. Es soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Während die Ampel-Koalition es noch mehrheitlich durchsetzen kann, dürfte es im Bundesrat anders aussehen aufgrund der dortigen Mehrheitsverhältnisse. Allerdings ist nicht davon auszugehen, dass die Söder-Linie viele Begleiter finden wird. Außerhalb der Ampel werden derzeit Möglichkeiten diskutiert, um dem Gesetz die Schärfe zu nehmen, z. B., durch die Anpassung der Freibeträge nach oben.

Speziell in der Planung eines familiären Vermögensschutzes sollten zukünftige Erblasser sich auf jeden Fall Gedanken über die Wirksamkeit ihrer Asset Protection machen. Noch auf die schnelle in 2022 zu vererben ist aufgrund des komplizierten Prozedere kaum möglich.

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Zusammenfassung

  • Für Erbschaften nach dem 1. Januar 2023 werden auf kurz oder lang neue Bewertungsgrundlagen herangezogen
  • Betroffen sind wertvolle Immobilien
  • Betroffen sind vor allem Immobilien mit hohen Ertragswerten
  • Auf die schnelle geht kaum noch was
  • Ansprechpartner: Steuerberater und Fachanwälte für Steuerrecht und Erbrecht mit Fokus auf Asset Protection.

 

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Kategorien: Erbrecht / Haus & Grund / Steuern

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