Die “Kölner Masche” ist ein Grenzen überschreitendes Verfahren. Beteiligt: Eine Firma aus London, ein Callcenter aus Istanbul und ein Inkassobüro aus Deutschland. Rechtsanwalt Thomas Rader aus Bonn berichtet über einen aktuellen Teilerfolg gegen die Vivag Ltd. , die von einem Unternehmer 4100 Euro für einen angeblichen Werbevertrag einziehen wollte und das “Aktivainkasso” mit Sitz Bad Kreuznach mit dem Forderungseinzug beauftragt hatte. Die Londoner Vivag Ltd verzichtet auf diese Forderung, nachdem Rader im Auftrag der Mandantschaft Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hatte.
Alles zum Thema: Abzocke B2B
ustid-nr.de
6. März 2015 / 06.03.2015 / / 265Wir haben in den letzten Tagen verstärkt Hinweise auf ein neues Internetangebot bekommen: ustid-nr.de ist eine Dienstleistung der Bonner DR Verwaltung AG und bietet die Aufnahme von Betrieben in ein kommerzielles Verzeichnis an. Allerdings: Es gibt kein offizielles Verzeichnis für Umsatzsteuer IDs, das Angebot ist rein kommerziell. Die Umsatzsteuer ID ist den meisten Unternehmen bekannt, und unter einer Umsatzsteuer-ID gelistet zu werden ist nicht unbedingt notwendig. Die Ust ID selbst wird auf Anfrage vom Finanzamt vergeben. … weiterlesen
Abmahnungen der Wettbewerbszentrale
12. Juni 2014 / 12.06.2014 / / 99Die Wettbewerbszentrale versendet Abmahnungen aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts an Unternehmen, sofern diese gegen Regelungen des UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) verstoßen. In einer aktuellen Abmahnung, die der Kanzlei Wrase zur Bearbeitung eingereicht wurde, geht es um die unaufgeforderte Zusendung von Werbung per E-Mail. Es wird konkret ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG geltend gemacht. Der Vorwurf besteht darin, dass Werbung per E-Mail unaufgefordert an bestimmte Peronen gesendet wurden, ohne das diese zuvor ihr Einverständnis in den erhalt von Werbemail erteilt haben. … weiterlesen
b2b-einkaufsplattform.de – Klageerfolg für Handwerker
21. Januar 2014 / 21.01.2014 / / 144Rechtsanwalt Rader berichtet über ein interessantes Verfahren: Der Mandant, der ein Handwerksgewerbe unter seinem Namen betreibt, hatte sich bei b2b-einkaufsplattform.de der JW-Handelssysteme GmbH – nunmehr B2B Technologies Chemnitz GmbH – angemeldet und einen Kostenhinweis nicht wahrgenommen. Auf die Seite war er über eine Werbung für Apple-Produkte gelangt, die einen Link zur Webseite b2b-einkaufsplattform.de enthielt. Er interessierte sich für ein Apple-Produkt, das er für seinen privaten Gebrauch benötigte. Das Anmeldeformular füllte er aus, weil er dachte, nach einer kostenlosen Registrierung zunächst einmal in den eigentlichen “Online-Shop” zu gelangen, wo er Informationen zu dem beworbene Apple-Produkt erhalten und dieses erwerben können würde. Die erste Rechnung bezahlte der Mandant mit guter Mine zum bösen Spiel, bei der weiteren Abwehr der zweiten Zahlungsaufforderung ließ er sich anwaltlich beraten.
Hier den kompletten Artikel auf der Homepage von Rechtsanwalt Rader lesen
Olaf Tank fordert Geld für B2B Technologies Chemnitz GmbH
18. Januar 2014 / 24.05.2017 / / 406Rechtsanwalt Olaf Tank soll Forderungen gerichtlich einfordern
Olaf Tank hat sich in Osnabrück als Anwalt verschiedenster Abofallen der Gebrüder Schmidtlein ein Denkmal gesetzt und den Begriff “Inkasso-Anwalt” nicht gerade zur Ehre der Zunft geprägt. In München wagte der umstrittene Rechtsanwalt einen Neustart mit schmucker Kanzlei für Medien- und Urheberrecht – nun lesen wir eine Pressemitteilung der B2B Technologies Chemnitz GmbH, die den populären Forderungseinzugs-Experten nun beauftragt hat. Es scheint klar: Olaf Tank macht halt das, was er am besten kann: Forderungen eintreiben. Nach Stellungnahme des Herrn Tank haben wir diesen Artikel dahingehend geändert, dass klar sein sollte, dass Olaf Tank nur mit der gerichtlichen Durchsetzung von Forderungen der B2B Technologies Chemnitz GmbH beauftragt ist und ansonsten nichts mit dem sonstigen Forderungseinzug zu tun hat. … weiterlesen
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