Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal die Rechte der Verbraucher mit einem wirklich bahnbrechenden Urteil vom 21. März 2023 zum Aktenzeichen C-100/21 erheblich gestärkt. E>s wurde entschieden, dass sich die Autohersteller, die unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben, Schadenersatz leisten müssen. Allerdings: Es muss auch ein Schaden entstanden sein. Kommende Verfahren oder die Fortsetzung laufender Verfahren werden dadurch also nicht zum Selbstläufer, unter Umständen verschieben sich nur die Fragestellungen.
Thermofenster grundsätzlich unzulässig
„Deutsche Gerichte sind bisher davon ausgegangen, dass Schadenersatzansprüche nur dann bestehen, wenn der Autohersteller vorsätzlich sittenwidrig gehandelt hat. Damit ist es nun vorbei. Nach dem EuGH-Urteil reicht schon Fahrlässigkeit für Schadenersatzansprüche aus. Das erleichtert die Durchsetzung von Schadenersatzansprüche erheblich, gerade auch bei Fahrzeugen mit einem Thermofenster bei der Abgasreinigung“,
sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte, Partner der IG-Dieselskandal.
Verfahren werden nun weiterverhandelt
Thermofenster steuern die Abgasreinigung temperaturabhängig und das bringt mit sich, dass erforderliche NoX-Reduktion oft nicht funktioniert. Wichtigste Folge des aktuellen Urteils ist, dass Tausende von Verfahren, die aktuell vor deutschen Land- und Oberlandesgerichten anhängig sind und ausgesetzt wurden, nun wohl weiterverhandelt werden. Ob sich daraus ein komplett neuer “Abgasskandal” entwickelt, hängt u.a. davon ab, wie die Definition des Schadens in Zukunft ausgelegt werden wird. Unbestritten ist, dass nach Abzug des Nutzungsentgelts kein ausreichender Schadenersatz übrig bleibt und Kläger mit der erstrittenen Summe kein vergleichbares Auto kaufen können.
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