Der Europäische Gerichtshof hat im Abgasskandal die Rechte der Verbraucher mit einem wirklich bahnbrechenden Urteil vom 21. März 2023 zum Aktenzeichen C-100/21 erheblich gestärkt. E>s wurde entschieden, dass sich die Autohersteller, die unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet haben, Schadenersatz leisten müssen. Allerdings: Es muss auch ein Schaden entstanden sein. Kommende Verfahren oder die Fortsetzung laufender Verfahren werden dadurch also nicht zum Selbstläufer, unter Umständen verschieben sich nur die Fragestellungen. … weiterlesen
![EuGH C-100/21 Urteil Thermofenster Abgasskandal](https://www.verbraucherschutz.tv/wp-content/uploads/2023/03/exhaust-g1903556c4_1920.jpg)
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