Sachmängel

Widerrufsrecht beim Autokauf – was Sie wissen sollten

/ 29.07.2022 / / 28

Sie haben sich ein neues Auto gekauft und bereits nach kurzer Zeit festgestellt, dass es Ihnen nicht gefällt? Schnell kommt einem die altbekannte Regelung des 14-tägigen Widerrufsrechts in den Sinn. Allerdings ist das nicht so einfach, wie es klingt. Denn Sie müssen einige Punkte beachten, um Ihr Widerrufsrecht tatsächlich geltend machen zu können.

Sie können beispielsweise bei Mängeln das Fahrzeug unter gewissen Bedingungen zurückgeben. Hier sprechen wir nicht von kleinen optischen Fehlern wie unpassenden Fußmatten vom Ford Fiesta, sondern gravierenden technischen Aspekten. Möchten Sie Ihren Autokauf widerrufen? In diesem Artikel erfahren Sie, ob und unter welchen Umständen das möglich ist.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Neuwagen: Das Widerrufsrecht

Autobesitzer wissen es: Der Kauf eines neuen Wagens ist mit einer ganzen Menge Aufwand verbunden. Nicht selten stehen Käufer vor der Entscheidung, sich für oder gegen den Neukauf eines Fahrzeugs zu entscheiden.

Die Gründe dafür können vielfältig sein. Vielleicht hat sich die finanzielle Situation geändert oder das bisherige Auto hat unerwartet viele Probleme bereitet. In solchen Fällen stellt sich die Frage: Gibt es ein Widerrufsrecht beim Autokauf?

Grundsätzlich gibt es kein generelles Widerrufsrecht beim Autokauf. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, in denen Sie als Käufer das Recht haben, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zum Beispiel, wenn Ihnen das Auto nicht ordnungsgemäß übergeben wurde oder wenn der Händler Ihnen falsche Angaben über das Fahrzeug gemacht hat. Hier kommt beispielsweise die Sachmängelhaftung in Spiel.

Diese ermöglicht Ihnen unter Umständen ein Rückgaberecht des Fahrzeugs. Der Verkäufer garantiert die Richtigkeit der Angaben zum Produkt und haftet für Sachmängel. Sie haben zwei Jahre lang Anspruch auf Nacherfüllung, Nachbesserung oder Nachlieferung eines anderen Neuwagens, falls Mängel auftreten und diese nachgewiesen werden können.

 

Gebrauchtwagen: Widerrufsrecht (Kauf beim Händler)

Viele Menschen denken fälschlicherweise, dass der Kauf eines Gebrauchtwagens innerhalb von zwei Wochen problemlos widerrufen werden kann. Dies ist jedoch ein Trugschluss, da in Deutschland kein gesetzlich vorgeschriebenes Rückgaberecht für Gebrauchtwagen besteht, die bei einem Händler erworben wurden.

Laut dem Gesetz haben Kunden, die ein Gebrauchtwagen kaufen, also kein Recht darauf, diesen einfach wieder zurückzugeben. Unter Erfüllung gewisser Bedingungen wäre eine Rückgabe dennoch möglich.

Zum einen muss am Fahrzeug ein vertragswidriger Mangel vorhanden sein und nicht bloß ein geringfügiger Schaden. Zum anderen ist es eine Voraussetzung, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war und Sie deshalb Ihr Widerrufsrecht bei Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen können.

 

Schritt für Schritt zur Rückgabe

Liegt ein Fehler bei Ihrem erworbenen Gebrauchtwagen vor, können Sie nicht einfach darauf bestehen, das Fahrzeug zurückzugeben. Stattdessen müssen Sie die folgenden Schritte beachten:

  • Der Käufer muss den Verkäufer unverzüglich über die Mängel am Auto informieren.
  • Sie haben ein Recht auf Nachbesserung, wenn Sie mit dem gekauften Fahrzeug unzufrieden sind. Geben Sie dem Verkäufer Zeit, die Mängel zu beheben oder Ihnen ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen.
  • Der Verkäufer ist zur Reparatur verpflichtet! Sollte der zweite Versuch der Nachbesserung scheitern, ist eine Rückgabe des Gebrauchtwagens möglich.
  • Der Händler wird, falls Sie den Gebrauchtwagen nicht zurückgeben möchten, dazu verpflichtet, einen niedrigeren Kaufpreis anzusetzen.

Wenn Sie Ihr Rückgaberecht bei Gebrauchtwagen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie den Kaufvertrag schriftlich kündigen und sich dies vom Verkäufer bestätigen lassen. Danach können Sie das Auto zurückgeben und erhalten in der Regel den Kaufpreis erstattet.

 

Privatverkauf – ein kompliziertes Unterfangen

Im Gegensatz zum gewerblichen Händler kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung und die Haftung im Kaufvertrag ausschließen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Käufer keine Ansprüche hat. Vielmehr muss der Käufer in diesem Fall selbst prüfen, ob die Kaufsache den gewünschten Zweck erfüllt. Nur wenn der Verkäufer eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft des Fahrzeugs übernommen oder Ihnen den Mangel arglistig verschwiegen hat, haben Sie Anspruch auf Rückgabe des Gebrauchtwagens.

Wer beim Gebrauchtwagenkauf auf das Rückgaberecht setzen will, muss damit rechnen, den Beweis antreten zu müssen. Dafür ist es notwendig nachzuweisen, dass eine Garantie vorlag oder der Verkäufer den Mangel trotz Wissen verschwiegen hat. In diesem Fall können Sie sich auch beim Verbraucherschutz informieren.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Bild: Ein Händedruck zwischen zwei Personen zum Vertragsabschluss Bildquelle: geralt via Pixabay

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961