Abgasskandal – Mercedes nach EuGH-Urteil unter Druck – C-693/18

/ 23.12.2020 / / 100

Nachdem der EuGH mit Urteil vom 17. Dezember 2020 im Abgasskandal ein Machtwort gesprochen und Abschalteinrichtungen inklusive Thermofenster für unzulässig erklärt hat (Az.: C-693/18), ist der Druck auf Daimler erheblich gestiegen. Bei zahlreichen Mercedes-Dieselmodellen werden Thermofester oder andere Abschalteinrichtungen wie z.B. die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung eingesetzt.

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„Nach der Entscheidung des EuGH sind diese Funktionen unzulässig. Käufer eines betroffenen Mercedes Diesel können daher Ansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Daimler hat den Vorwurf von Abgasmanipulationen stets zurückgewiesen. Selbst nach behördlich angeordneten Rückrufen durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) führt Daimler den Rückruf zwar durch, steht aber auf dem Standpunkt, dass die beanstandeten Funktionen zulässig sind.

Allerdings fällt es Daimler zunehmend schwer, die Gerichte von der Zulässigkeit der Abschalteinrichtungen zu überzeugen. Nach diversen Urteilen an Landgerichten haben zuletzt auch das OLG Naumburg (Az.: 8 U 8/20) und das OLG Köln (Az.: 7 U 35/20) entschieden, dass Daimler unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat und Schadenersatz leisten muss. Vor den Oberlandesgerichten ging es um Abschaltfunktionen wie die Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung, Aufheizstrategie, unterschiedliche Betriebsmodi der Motorsteuerung oder auch um Thermofenster.

Der EuGH hat nun klargestellt, dass Autohersteller keine Abschalteinrichtungen einbauen dürfen, die dafür sorgen, dass der Emissionsausstoß im Prüfmodus sinkt, um die Zulassung für das Modell zu erhalten und im realen Straßenverkehr der Abgasausstoß wieder steigt. Dies gelte auch dann, wenn die Verbesserung der Leistung des Emissionskontrollsystems punktuell auch unter normalen Nutzungsbedingungen des Fahrzeugs beobachtet werden kann, so der EuGH. Ausnahmen seien nur zulässig, wenn sie den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden, die zu einer konkreten Gefahr während der Fahrt führen, schützen. Die Richter in Luxemburg machten deutlich, dass Funktionen, die den Verschleiß oder Verschmutzung des Motors verhindern sollen, nicht zu den zulässigen Ausnahmen gehören.

„Damit ist klar, dass auch Thermofenster bei der Abgasrückführung unzulässige Abschalteinrichtungen sind. Daimler kann sich nicht darauf berufen, dass Thermofester aus Motorschutzgründen zulässig sind. Die Aussichten betroffener Mercedes-Käufer auf Schadenersatz sind nach den jüngsten OLG-Entscheidungen und dem EuGH-Urteil enorm gestiegen“, so Rechtsanwalt Seifert.

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