Der Besitzer eines Wohnmobils mit Mercedes-Motor hatte im Dieselskandal gegen den Hersteller klagen wollen. Die eigentlich zuständige Rechtsschutzversicherung hatte die Zusage verweigert wegen fehlender Erfolgsaussichten zum Zeitpunkt der Antragstellung. Das sah der Versicherte anders und kämpfte eine Rechtsschutzdeckungsklage durch die Instanzen. Der Bundesgerichtshof gab ihm schließlich recht und verurteilte Mercedes zu entsprechendem Schadenersatz. … weiterlesen
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