Der EuGH hat mit Urteil vom 17. Dezember 2020 entschieden, dass Abschalteirichtungen bei der Abgasreinigung, inklusive Thermofenster, grundsätzlich unzulässig sind (Az.: C-693/18). „Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen und betrifft auch den VW T6. Auch in dem Bulli mit dem Dieselmotor des Typs EA 288 wird ein Thermofenster bei der Abgasrückführung verwendet. Nach der Entscheidung des EuGH ist somit klar, dass im T6 eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. … weiterlesen
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