Sicherheit für das Unternehmen – Daten schützen durch Auslagerung von Lohnabrechnungen

/ 14.07.2020 / / 49

Der aktuelle Wirecard-Fall zeigt: auch in der eigenen Buchhaltung eines Unternehmens kann es zu Unregelmäßigkeiten kommen. Wer ein Unternehmen gründet der weiß, dass er eine Buchhaltung benötigt. Dies ist schon allein wichtig, um die Lohn- und Gehaltsabrechnungen durchführen zu können. Dabei ist es jedoch notwendig, sich auf die Angestellten verlassen zu können. Ein Aspekt, der nicht immer Erfolg mit sich bringt, wie Wirecard zeigt. Eine Alternative ist es, einzelne Bereiche auszulagern.

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Outsourcing der Lohnabrechnungen für mehr Sicherheit

Rechtlich gibt es zahlreiche Vorgaben, was die Lohn- und Gehaltsabrechnungen angeht und das ist auch gut so. Nur so ist es möglich, den Datenschutz der Mitarbeiter und auch die Sicherheit des Unternehmens in diesem Bereich gewährleisten zu können. Wenn ein Unternehmen hier eine Optimierung durchführen und die Sicherheit deutlich erhöhen möchte, gibt es eine Möglichkeit, die immer häufiger in Anspruch genommen wird: Lohnabrechnung outsourcen. Die Idee hinter dem Angebot ist ganz einfach. Firmen, die sich auf Lohn- und Gehaltsabrechnungen spezialisiert haben, führen diese für ihre Auftraggeber durch. Die Auftraggeber selbst brauchen dafür dann keine eigene Abteilung mehr. Sie sparen Geld und Aufwand und erhöhen gleichzeitig die eigene Sicherheit.

Denn die Unternehmen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung haften auch dann, wenn etwas nicht stimmt. Zudem laufen hier alle Daten zusammen. In einem soliden Vertrag ist vermerkt, wie mit den Daten zu verfahren ist. Es gibt strenge Vorgaben, die von beiden Seiten eingehalten werden müssen. Die Nachverfolgung ist auf diese Weise besonders einfach möglich.

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Für den Mitarbeiter selbst hat es keine Auswirkungen, wenn die Gehaltsabrechnungen ausgelagert werden. Die Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt hier auf der Basis der Auftragsdatenverarbeitung. Unter diesem Aspekt ist es möglich, eine Verarbeitung durch andere Stellen durchführen zu lassen. Dennoch muss der Auftraggeber dafür sorgen, dass der Datenschutz eingehalten wird. Die Voraussetzungen bei der Auftragsdatenverarbeitung beinhalten den Fokus, dass die Daten durch Dritte nur im Rahmen des Auftrages genutzt werden dürfen. Hierfür sind schriftliche Vereinbarungen notwendig. Wenn der Auftragnehmer gegen diese verstößt, kann der Verstoß durch öffentliche Stellen geahndet werden. Der Schutz der Daten soll so gewährleistet werden.

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Kategorien: Verbraucherschutz

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