Rückruf für Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 und Motor OM 651

/ 18.10.2019 / / 246

Daimler muss bekanntlich rund 260.000 Mercedes Sprinter mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651 zurückrufen. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat den Rückruf am 11. Oktober 2019 angeordnet, weil es von einer unzulässigen Abgastechnik ausgeht.

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Da diese Abgastechnik auch noch in anderen Mercedes-Modellen mit dem gleichen Dieselmotor und der Abgasnorm Euro 5 verwendet wird, wird es nicht beim Rückruf für den Sprinter bleiben, sondern noch andere Modelle treffen. Daimler selbst geht davon aus, dass eine mittlere sechsstellige Zahl von Dieselfahrzeugen mit der Abgasnorm Euro 5 und dem Motor OM 651, die bis Juni 2016 produziert wurden, zurückgerufen werden müssen. Um welche Modelle es sich dabei konkret handelt, steht offenbar immer noch nicht fest.

Wie zu erwarten, hält Daimler die verwendete Abgastechnik für rechtmäßig und wird daher Widerspruch gegen den Rückruf einlegen, ihn aber dennoch durchführen.

Für die betroffenen Mercedes-Kunden bedeutet dies, dass sie ein Software-Update aufspielen lassen müssen. Da es sich um einen verpflichtenden Rückruf durch das KBA handelt, droht den betroffen Fahrzeugen die Stilllegung, wenn sich die Halter weigern, das Update aufspielen zu lassen.

Dennoch sind die langfristigen Folgen eines Software-Updates für den Motor ungewiss. Der Rückruf des Mercedes Sprinter trifft natürlich Handwerker und andere Gewerbetreibende besonders hart. Für ihr Geschäft ist der Transporter unentbehrlich. Sie und alle anderen betroffenen Mercedes-Kunden haben nicht nur mit drohenden Diesel-Fahrverboten, sondern auch mit dem fortschreitenden Wertverlust ihrer Fahrzeuge zu kämpfen.

„Gegen diese Entwicklung können sich die betroffenen Mercedes-Kunden wehren. Schon Anfang des Jahres hat der BGH klargestellt, dass die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt und der Kunde Ersatz verlangen kann. Zudem haben verschiedene Gerichte Daimler bereits wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu Schadensersatz verurteilt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Neben der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen kann auch geprüft werden, ob der Widerruf der Autofinanzierung möglich ist, um so aus dem Kreditvertrag und Kaufvertrag auszusteigen. Das ist allerdings nur möglich, wenn es sich um ein Verbraucherdarlehen handelt.

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