Treuk AG Geld verloren Foto: pictworks - Fotolia.com

Treuk AG Geld verloren – Forum für geschädigte Anleger

/ 15.11.2017 / / 1.982

Da dürften zahlreiche Anleger mit “Hilfe” der Treuk AG Geld verloren haben : Nach der Insolvenz der Kölner Treuk AG müssen die Anleger den Verlust ihres investierten Geldes befürchten. Das Insolvenzverfahren wurde am Amtsgericht Köln am 26. Oktober eröffnet (Az.: 75 IN 356/17). Gläubiger können nun ihre Forderungen bis zum 29. Dezember 2017 beim Insolvenzverwalter anmelden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Philip Schober von der Kanzlei Brinkmann & Partner Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte – Steuerberater – Insolvenzverwalter bestellt. Voraussichtlicher Schaden; 3,3 Millionen Euro, verteilt auf rund 300 Kunden, die bis zu 100.000 Euro investiert haben.

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„Die Hoffnung, dass die Anleger, die ihr Kapital in Nachrangdarlehen der Treuk AG investiert haben, im Insolvenzverfahren noch etwas von ihrem Geld wiedersehen werden, ist allerdings sehr gering. Der Totalverlust ist zu befürchten. Denn Nachrangdarlehen werden im Insolvenzverfahren nachrangig behandelt. Erst wenn die Forderungen aller anderen Anleger befriedigt sind, kommen die Anleger zum Zug“, erklärt Rechtsanwalt Ralf Buerger aus Hagen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Gerade bei Nachrangdarlehen sei die Gefahr des Totalverlusts hoch, so Rechtsanwalt Buerger: „Das Risiko wird von den Anlegern oft unterschätzt. Aber Nachrangdarlehen sind äußerst spekulativ und im Falle einer Insolvenz ist das Geld meist verloren.“ Auch im Fall der Treuk AG haben Anleger sicherere Kapitalanlagen wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge gegen Nachrangdarlehen eingetauscht und sind damit ein hohes Risiko eingegangen.

VZ warnte schon 2015 vor “Ratgeber für Finanzen e.V.”

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat schon 2015 vor dem Verein „Ratgeber für Finanzen e.V.“ gewarnt. Dieser Verein soll Verbraucher angerufen und ihnen hochriskante Geldanlagen empfohlen haben. So soll z.B. empfohlen worden sein, Lebensversicherungen gegen die Nachrangdarlehen der Treuk AG einzutauschen. „Offenbar war das eine Masche, um den Verbrauchern ihre Lebensversicherungen oder ähnlich sichere Geldanlagen abzuschwatzen und mit hohen Zinsen zu locken. Das Totalverlust-Risiko bei Nachrangdarlehen wird dann gerne verschwiegen. Allerdings hätten die Anleger über die Risiken von Nachrangdarlehen zwingend aufgeklärt werden müssen. Wurde diese Informationspflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche gegen die Berater und Vermittler geltend gemacht werden“, erklärt Rechtsanwalt Buerger.

Rechtsanwalt Buerger ist seit Jahren mit der besonderen Problematik von Nachrangdarlehen vertraut und hat zahlreiche Mandanten in ähnlichen Fällen vertreten. Er hat ein Forum für die Geschädigten der Treuk AG gegründet, in dem sich die Opfer austauschen und Erfahrungen miteinander teilen können.

Mehr Informationen: http://www.anwalt4you.net/treuk-ag

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