Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Mesut Özil und der #footballleaks-Enthüllungsbericht des Spiegels

/ 05.12.2016 / / 62

Nicht alles was der Spiegel “enthüllt” ist der Enthüllung wert. Insbesondere die vermeintliche Megastory “#footballleaks” erweist sich bei näherer Betrachtung durch die Brille eines juristischen Personenschützers als recht dünn: Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz bei LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation: “Das hat nicht nur wenig echten Informationsgehalt, sondern auch keinen Enthüllungscharakter. Daher muss man fragen: ‘Durfte die Geschichte rund um Mesut Özils Steuerthemen überhaupt in dieser Form veröffentlicht werden?’ Ich denke nicht.” weiterlesen

LHR – Kanzlei oder Flughafen? Virales Marketing aus Sicht des Marken- und Wettbewerbsschutzesschutzes

/ 04.12.2016 / / 59

Die teils doch sehr überdurchschnittlichen Zugriffszahlen der LHR-Homepage lassen sich nicht allen durch Bekanntheit und Expertise erklären. Da LHR – Kanzlei für Marken, Medien, Reputation – Phänomenen rund ums Markenrecht aber gerne mal auf den Grund gehen, hatte man einen Analyse-Spezialisten damit beauftragt, zu schauen, warum www.lhr-law.de teils hohe 4-stellige tägliche Besucherzahlen hat, ohne dass sich daraus im Kanzleialltag eine Begründung dafür ableiten ließe. weiterlesen

Creditreform Eintrag löschen

/ 04.03.2023 / / 7.757

Eine schlechte Bonitätsauskunft durch das Unternehmen Creditreform kann Gewerbetreibenden echte Schwierigkeiten bereiten, insbesondere dann, wenn die Einträge nicht der wirklichen wirtschaftlichen Situation eines Unternehmens entsprechen.

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Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt

/ 03.12.2016 / / 50

Der Markt für medizinische Hilfsmittel ist heiß umkämpft und natürlich ist schnell der Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs im Raum, wenn Werbung verspricht, die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für Kunden zu übernehmen. So stand der Verein “Zentrale für die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs e.V.” – die so genannte Wettbewerbszentrale – schnell Gewehr bei Fuß und forderte einen Internethändler auf Unterlassung der vermeintlich unzulässigen Werbebotschaft auf. weiterlesen

Keine Rücknahmeverpflichtung für gebrauchte Erotik-Artikel

/ 03.12.2016 / / 107

Eine bereits probierte Wurst kann man schlecht zurückgeben. Dass es da bei Artikeln eines Versandhandels für Erotika auch Grenzen bei der Rücknahme gekaufter Produkte gibt – selbst dann, wenn die im Online-Handel geltenden Fernabsatz-Regelungen gelten – versteht sich von selbst. weiterlesen