Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

ankauf-alles.de – Keine großen Erwartungen bitte

/ 29.06.2016 / / 893

Es mehren sich Hinweise auf Portale wie einkauf-alles.de. Hier können Elektroartikel verkauft werden. Ob das aber klappt oder nicht, damit füllen sich aktuell die einschlägigen Foren mit eindeutigen Warnhinweisen. Die Grundtendenz ist klar: Große Hoffnungen auf große Geschäfte sollte man nicht haben und eher auf ein böses Erwachen gefasst sein. Die “Masche” dabei ist recht einfach. Interessenten können ihre Artikel schätzen lassen und wenn das Angebot passt schicken sie es an ankauf-alles.de. Dann passiert aber in vielen Fällen, insbesondere bei teuren Artikeln, dass die Angebotspreise der Homepage massiv von den letztendlich nach Prüfung angebotenen Summen abweichen. Wer dann nicht mehr mitmachen möchte, muss 39 Euro Bearbeitungsgebühr für die Rücksendung bezahlen. Ganz unabhängig davon, ob das Geschäft zustande kommt oder nicht: Der Anbieter gewinnt immer, sogar wenn das Geschäft “platzt”.

Wie wichtig ist Kommunikation heute?

/ 28.06.2016 / / 508

Es gibt vielerlei Alternativen für die Kommunikation der Mitarbeiter, zum einen werden in fast allen Fällen Englischkenntnisse bei der Einstellung in das Arbeitsverhältnis vorausgesetzt, zum anderen muss man eine langjährige Berufserfahrung haben. Beim übersetzen wichtiger Dokumente wird Facebook beispielsweise Agenturen, wie www.gds.eu damit beauftragen wichtige Dokumente zu übersetzen in alle verschiedenen Sprachen, die uns heutzutage bekannt sind. weiterlesen

Darlehenswiderruf: Widerrufsjoker lebt weiter

/ 24.05.2017 / / 151

„Der Widerrufsjoker lebt noch“, sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Denn auch bei Darlehensverträgen, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, haben die Banken und Sparkassen noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet. weiterlesen

Widerspruch von Lebensversicherung: BGH auf Seiten der Verbraucher

/ 24.05.2017 / / 185

Das „ewige Widerrufsrecht“ für Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen hat weiterhin Bestand. Vorausgesetzt, der Versicherungsnehmer wurde nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten aufgeklärt. Dann lässt sich die Lebens- oder Rentenversicherung auch Jahre nach Abschluss noch rückabwickeln. weiterlesen