Widerruf von Darlehensverträgen – ING DiBa knickt ein

/ 24.05.2017 / / 133

Zwischen 2002 und 2010 waren die meisten von der ING DiBa erteilten Widerrufsbelehrungen falsch. Deshalb können die Darlehensnehmer heute noch ihre Darlehen widerrufen und von dem heutigen niedrigen Zinsniveau profitieren, indem sie sich einen niedrigen Zinssatz sichern. Sogar nach Beendigung des Kredites durch vorzeitige Rückzahlung können die Darlehensnehmer eine eventuell seinerzeit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf zurückfordern.

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Gegen die Widerrufe setzt sich die ING DiBa meist energisch zur Wehr. Bei einer Version der von ihr erteilten Widerrufsbelehrung wehrt sich die ING DiBa allerdings nicht, sondern knickt sofort ein.

Sollte Ihre Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Fristbeginns den Satz enthalten:

„Die Frist beginnt frühestens mit dem Tag des Eingangs des unterschriebenen Darlehensvertrags bei der ING-DiBa AG.“

dann haben Sie beste Chancen, dass die ING DiBa sofort, meist allerdings erst bei anwaltlicher Vertretung, nachgibt. Sie bietet dann für einen Neukredit einen sehr günstigen Zinssatz an oder, falls der Kreditnehmer aus dem bestehenden Kredit „aussteigen“ möchte und eine neue Finanzierung bei einer anderen Bank wünscht, die Ablösung des Kredites gegen eine erheblich geringere Vorfälligkeitsentschädigung.

Bitte melden Sie sich bei uns, falls Sie hieran Interesse haben sollten.

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei:

Rechtsanwalt Nikolaus Bömcke

Rössner Rechtsanwälte
Redwitzstr. 4, 81925 München
Tel.: (089) 99 89 22-0, Fax (089) 99 89 22-33
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