Der Widerruf von Autofinanzierungen ist weiterhin möglich. Das wird nach einem beachtenswerten, bisher noch unveröffentlichtem Urteil des Bundesgerichtshofs deutlich (Az.: XI ZR 525/19). Der BGH entschied mit Urteil vom 27. September 2020, dass ein Darlehensvertrag wirksam widerrufen werden kann, wenn die Bank bei der Widerrufsbelehrung vom gesetzlichen Muster abgewichen ist. … weiterlesen
Kreditvertrag mit Mercedes Bank widerrufen – OLG Köln 13 U 20/19
18. August 2020 / 18.08.2020 / / 152Widersprüchliche Angaben zu den Zinsen ermöglichen den Widerruf eines Kreditvertrags mit der Mercedes Benz-Bank auch noch Jahre nach Abschluss. Das macht ein Urteil des OLG Köln vom 8. Juli 2020 deutlich (Az.: 13 U 20/19). … weiterlesen
Widerrufsjoker zieht im VW-Vergleich – Annahme vielleicht “ewig” widerrufbar
27. Mai 2020 / 27.05.2020 / / 230verbraucherschutz.tv geht davon aus, dass es zu einer juristischen Auseinandersetzung über die Zulässigkeit der Widerrufsbelehrung im Musterfeststellungsverfahren kommen wird. Erste Kanzleien haben wohl Volkswagen auf Fehler in der Widerrufsbelehrung hingewiesen und im Namen Ihrer Mandanten den Widerruf erklärt, obwohl die Widerrufsfrist laut VW schon abgelaufen ist. … weiterlesen
Widerruf Maklervertrag
28. Januar 2020 / 28.01.2020 / / 23Beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien wird häufig ein Makler eingeschaltet. Die anfallenden Maklerkosten können gehörig ins Geld gehen – unabhängig davon wie zufrieden die Kunden mit der erbrachten Maklerleistung sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Maklergebühren jedoch gespart und der Maklervertrag widerrufen werden.
… weiterlesenZur Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung beim Widerruf eines Darlehens
25. November 2019 / 28.11.2019 / / 21Verbraucherdarlehen wie Immobilienfinanzierungen oder Autokredite lassen sich aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung durch die Bank häufig noch Jahre nach Abschluss widerrufen. Ähnliches gilt für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Allerdings will die Rechtsschutzversicherung häufig nicht mitspielen und verweist auf eine sog. Vorerstreckungsklausel. Die Klausel besagt, dass kein Rechtsschutz besteht, wenn eine vor dem Versicherungsbeginn vorgenommene Willenserklärung oder Rechtshandlung, den Verstoß ausgelöst hat.
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