Die Verbraucherzentrale warnt aktuell vor betrügerischen E-Mails, die sich an Kunden der ING richten. Die Nachrichten haben den Betreff “Aktualisierung dieser Datenschutzhinweise” und enthalten eine Aufforderung zur Kontoverifizierung. Die Online-Geldbörse der ING sei demnach gesperrt worden und man müsse unbedingt den beigefügten Link anklicken, um das Konto wieder freizuschalten. … weiterlesen
Alles zum Thema: ING DiBa
Widerruf von Darlehensverträgen – ING DiBa knickt ein
30. Juni 2015 / 24.05.2017 / / 130Zwischen 2002 und 2010 waren die meisten von der ING DiBa erteilten Widerrufsbelehrungen falsch. Deshalb können die Darlehensnehmer heute noch ihre Darlehen widerrufen und von dem heutigen niedrigen Zinsniveau profitieren, indem sie sich einen niedrigen Zinssatz sichern. Sogar nach Beendigung des Kredites durch vorzeitige Rückzahlung können die Darlehensnehmer eine eventuell seinerzeit gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung nach Widerruf zurückfordern. … weiterlesen
ING-DiBa AG – Infos zum Widerruf Ihres Darlehens
19. Januar 2015 / 05.02.2015 / / 158Die ING-DiBa hat unzulassige Wisserrufsbelehrungen bei der Vergabe von Darlehen benutzt. verbraucherschutz.tv steht in Kontakt zu im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwälten, die über Erfahrungen beim Widerruf von Kreditverträgen auf Basis fehlerhafter Widerrufsbelehrungen verfügen. Die von uns empfohlenen Anwälte sind langjährig im Bank- und Kapitalmarktrecht aktiv, stehen mit verbraucherschutz.tv in engem Kontakt und sind transparent in Angebot, Umsetzung und Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistungen
Wenn Sie bei der ING-DiBa AG ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der ING-DiBa AG auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren. Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit von vielen Widerrufsbelehrungen bestätigt, die in den Jahren 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009,2010 und 2011 bei Vertragsschlüssen vorgelegt wurden. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind.
Wer also bei der ING-DiBa AG einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte Sie sich an einen darin versierten Rechtsanwalt wednen. Bitte nehmen Sie unter info@verbraucherschutz.tv Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an eine Kanzlei weiter, die entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der ING-DiBa AG und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.
Weitere Informationen gibt es unter www.widerrrufs-recht.de
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