Widerruf von Kreditverträgen nicht rechtsmissbräuchlich

/ 24.05.2017 / / 38

Zahlen auch Sie zu hohe Zinsen für Ihren Kredit? Dann kommt vielleicht auch für Sie der Einsatz des sog. „Widerrufs-Jokers“ in Frage.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

Bei der Aufnahme eines Darlehens hätten Sie als Verbraucher von Ihrer Bank ordnungsgemäß über Ihr Recht zum Widerruf belehrt werden müssen. War diese Belehrung fehlerhaft, können Sie Ihr Darlehen auch heute noch widerrufen. Wir haben im Laufe der Zeit viele Widerrufsbelehrungen geprüft. Überwiegend konnten wir Fehler finden, die unsere Kunden zum Widerruf berechtigten.

Im Fall des Widerrufs haben Sie die Möglichkeit, sich günstiger zu den heute niedrigen Zinsen zu finanzieren. Vielen Kreditinstituten kommt dies in der aktuellen Niedrigzinsphase ungelegen. Banken und Sparkassen berufen sich daher darauf, dass der Widerruf gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

Das ist falsch. Es ist Ihr Recht, Ihre eigenen Interessen zu verfolgen. Der BGH hat bereits im Jahr 2014 die Verwirkung eines Widerspruchsrechts unter dem Aspekt von Treu und Glauben abgelehnt (Urteil vom 07.05.2014, Az. IV ZR 76/11). Schon damals hatte der BGH festgestellt, dass die Bank kein schutzwürdiges Vertrauen in Anspruch nehmen könne, weil sie die Situation selbst herbeigeführt hat, indem sie dem Kunden keine ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung erteilte. Da die Banken ihre fehlerhaften Widerrufsbelehrungen nicht durch nachträgliche Übersendung einer korrekten Widerrufsbelehrung korrigiert haben, sind sie nicht schutzwürdig.

Am 23. Juni 2015 will sich der BGH im Verfahren XI ZR 154/14 konkret mit der Frage der Verwirkung des Widerrufsrechts bei Verbraucherdarlehen befassen.

Sollten Sie Fragen zu diesem Themenkomplex haben oder weitere Informationen wünschen, sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

 

Mehr Informationen: http://www.roessner.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

 

Rössner Rechtsanwälte, München/Berlin

RA Franz-Josef Lederer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Tel: 089-9989220, www.roessner.de

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher keine
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: / /

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961