Fluggäste behalten ihr Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen oder Flugausfällen. Die in Brüssel geplante Einschränkung der Rechte der Flugpassagiere ist offenbar kein Thema mehr.
Bei einem Treffen der Verkehrs- und Justizminister in Brüssel am 5. Juni sollte ursprünglich auch über eine Reform der Fluggastrechte abgestimmt werden. Dazu wird es nun nicht kommen, da sich die Vertreter der EU-Staaten auf keine einheitliche Position einigen konnten.
Derzeit können Fluggäste bei Verspätungen von mindestens drei Stunden Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro verlangen. Bei einem Flugausfall kann schon nach zwei Stunden das Recht auf Entschädigung eintreten.