Fahrtkosten-Ersatz für Feuerwehrmann

/ 24.05.2017 / / 251

Die besten Geschichten schreibt immer noch meine Heimatstadt Warstein: Hier hatte ein Feuerwehrmann eine von ihm selbst verursachte Ölspur dem Betriebshof gemeldet. Die Ölspur wurde entfernt. Da das so üblich ist, bekam er dafür von der Stadt Warstein eine Kostenrechnung über Bindemittel und halbstündigem Einsatz in Höhe von 34,50 Euro – so wie das auch jeder andere Bürger bekommen hätte, egal, ob er in seiner Freizeit im Ehrenamt aufgeht oder nicht.

Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Hier einen Rechtsanwalt zu diesem Thema finden

Verbraucherschutz.tv kooperiert deutschlandweit mit vielen kompetenten Rechtsanwälten auch aus Ihrer Region. Sie sind Anwalt und möchten hier veröffentlichen? Bitte Mail an usch@talking-text.de

“Das woll’n wir doch mal seh’n!” – fand der Feuerwehrmann, bezahlte die Rechnung und begann dann seinerseits aufzurechnen, welche Fahrtkosten ihm durch die Nutzung des privaten PKW in den letzten Jahren unermüdlichen Einsatzes entstanden sind und schrieb der Stadt Warstein eine Rechnung über rund 900 Euro. Anerkannt wurden vom damaligen Ordnungsamtsleiter allerdings nur 88,32 Euro, die nach dem FSHG für ein halbes Jahr gezahlt werden mussten. Weitere Ansprüche seien verjährt, da dieses Kilometergeld innerhalb von 6 Monaten beantragt werden muss.

Vor Gericht wurde nun erwartungsgemäß verglichen: Der Feuerwehrmann bekommt weitere 220 Euro Spritgeld und trägt anteilige Verfahrenskosten.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Für mich eine ganz schwierige Sache und ich hoffe, dass die Stadt jetzt nicht anfängt, den Ehrenamtsbonus bei Park-Knöllchen oder Schummeleien mit der Gewerbesteuer ebenfalls in Erwägung zu ziehen.

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: 3 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz

3 Kommentare zu “Fahrtkosten-Ersatz für Feuerwehrmann”

  1. auch Feuerwehrmann sagt:

    Was bekommt man denn so als Übungsleiter bei Grün Weiß Allagen?

    Admin: Ich glaube das sind 10 Euro die Stunde

  2. …das ist auch keine “schwierige Sache”, sondern im Gesetz (FSHG) eindeutig geregelt: Dem Feuerwehrmann darf durch seinen ehrenamtlichen Dienst kein Nachteil (auch kein finanzieller) entstehen… Einzig strittig war der Zeitraum der Abrechnung: Feuerwehrmann wollte drei Jahre rückwirkend nach BGB, Stadt wollte auf Basis des Landesreisekostengesetzes nur sechs Monate zahlen. Die Richterin am Verwaltungsgericht teilte die Einschätzung des Feuerwehrmannes!

    Admin: Und, ein Richter ist eine moralische Instanz? Es geht darum, dass man mit der “schwierigen Sache” ein Ehrenamt mit einem monetären Anspruch verbindet oder der Meinung ist, für eine freiwillige Leistung die Gemeinde in Schuld setzen zu können. Das sehe ich als Teil der Gemeinde ganz anders: Ich bin höllisch dankbar, dass du mir mein brennendes Haus löscht, umsonst wohnen lass ich dich da trotzdem nicht.

  3. …wenn man schon über einen Sachverhalt herzieht, so sollte man zumindest die Fakten korrekt wiedergeben…

    Admin: Stimmt, hab den Artikel im Anzeiger noch mal gelesen und dementsprechend angepasst. Sorry bitte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961