Musterverfahren gegen Hypo Real Estate: Hoffnungsvoller Auftakt für Anleger

/ 24.05.2017 / / 49

Ein hoffnungsvoller Auftakt des Musterverfahrens gegen die Hypo Real Estate am Montag vor dem OLG München. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy machte von Anfang an deutlich, dass die Ad-Hoc-Meldung der HRE vom 15. Januar 2008 über das Geschäftsergebnis belastende Abschreibungen eindeutig zu spät erfolgt sei. Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Tübinger TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die den Musterkläger im KapMuG-Verfahren vertritt: „Zur rechtzeitigen Information ihrer Aktionäre wäre die HRE nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet gewesen.“ Für das Verfahren bedeutet die Rechtsmeinung des OLG schon einen wichtigen Etappensieg.  Andreas Tilp: “Zumindest für alle Käufe, die in den vom OLG definierten Zeitraum fallen, haben die klagenden Anleger damit Anspruch auf Schadensersatz.“

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Als “wesentlich zu optimistisch” hatte der Vorsitzende Richter Guido Kotschy am Montag zum Verhandlungsauftakt in München die damalige Pressemitteilung der HRE zu ihrer Lage am 3. August 2007 bezeichnet. Die später verstaatlichte Bank hatte damals ihre optimistische Geschäftsprognose bestätigt und Belastungen aus der Krise am US-Hypothekenmarkt verneint.

Die HRE hatte dann erst am 15. Januar 2008 und dazu völlig unerwartet Abschreibungen auf strukturierte Wertpapiere in dreistelliger Millionenhöhe bekannt gegeben, was zu einem Aktiensturz um 35 Prozent sorgte.

Der nächste Sturzflug der HRE-Aktie führte am 29. September 2008 mit 75 Prozent zum bisher größten Kursverlust, den je ein DAX-Wert an einem Tag erlebt hat. Die HRE musste zugeben, dass ihr Geschäftsmodell in die Zahlungsunfähigkeit geführt hatte.

Die in München auf ein anlegerfreundliches Urteil hoffenden Aktionäre hatten ihre Aktienkäufe ab 11. Juli 2007 getätigt. Für einen großen Teil dieser Käufe wird die anstehende Entscheidung des OLG, der sog. Musterentscheid, Ansprüche auf Schadensersatz definieren. Welchen Zeitraum der Vorsitzende Richter Kotschy letzten Endes als Schadensersatz relevant einschätzt, wird erst die Zukunft weisen.

Zunächst werden nunmehr am Donnerstag und Freitag Zeugen vernommen. Unter anderem wird am Donnerstag Ex-Vorstand Georg Funke gehört.

Mehr Informationen: www.tilp.de/hypo-real-estate/hre-musterklage

 

 

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