Alles zum Thema: Hypo Real Estate

Funke sagt nicht aus im HRE-Prozess

/ 24.05.2017 / / 35

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der heute verstaatlichten Bank Hypo Real Estate Funke hat sich entschieden, nicht im Verfahren vor dem Münchner Oberlandesgericht auszusagen. Diese Entscheidung hatte Funke seinem Anwalt am Mittwochabend mitgeteilt. Funke war nach der Pleite der HRE von München nach Mallorca gezogen, wo er seitdem mit Ferienimmobilien handelt. In München werden aktuell Schadensersatzforderungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro verhandelt.

Mehr Infos zum verfahren finden Sie auf der Homepage von Rechtsanwalt Andreas Tilp, der die Kläger in München vertritt

Aktionäre fordern 1,1 Milliarden Euro (KAP 3/10)

/ 24.05.2017 / / 50

Schadensersatz: Aktionäre wollen Geld von der Hypo Real Estate (KAP 3/10)


Vor dem Münchner Amtsgericht wird aktuell im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Bank Hypo Real Estate verhandelt. Die heute verstaatlichte Bank hatte viele Anleger zu Aktienkäufen und Nichtverkauf motivieren können, weil die wahre wirtschaftliche Lage der Bank nicht rechtzeitig veröffentlicht wurde und die drohende Katastophe auch herunter gespielt wurde. Da es in Deutschland keine Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild gibt, nutzen einige größere Aktionäre das Rechtsmittel des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Hier prüft nur eine einzelne Person die rechtlichen Möglichkeiten.

Hypo Real Estate ist heute verstaatlicht – Steuerzahler zahzlt den Schadensersatz (KAP 3/10)


Klagen anschließend alle anderen ebenfalls im Verfahren gemeldeten Geschädigten, so müssen die dies verhandelnde Gerichte die Rechtsauffassung aus dem Musterverfahren übernehmen. Rechtsanwalt Andreas Tilp aus Tübingen vertrtitt den Musterklägerund 40 weitere Aktionäre der HRE. Insgesamt geht es um Schadensersatzfordeurngen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro

Weitere Infos zur Schdensersatzklage im Hypo real Estate-Verfahren (KAP 3/10)


Hier Informationen auf der TILP-Homepage lesen
Verhandelt wird übrigens vor dem Oberlandesgericht München

(KAP 3/10)

Musterverfahren gegen Hypo Real Estate: Hoffnungsvoller Auftakt für Anleger

/ 24.05.2017 / / 49

Ein hoffnungsvoller Auftakt des Musterverfahrens gegen die Hypo Real Estate am Montag vor dem OLG München. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy machte von Anfang an deutlich, dass die Ad-Hoc-Meldung der HRE vom 15. Januar 2008 über das Geschäftsergebnis belastende Abschreibungen eindeutig zu spät erfolgt sei. Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Tübinger TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die den Musterkläger im KapMuG-Verfahren vertritt: „Zur rechtzeitigen Information ihrer Aktionäre wäre die HRE nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet gewesen.“ Für das Verfahren bedeutet die Rechtsmeinung des OLG schon einen wichtigen Etappensieg.  Andreas Tilp: “Zumindest für alle Käufe, die in den vom OLG definierten Zeitraum fallen, haben die klagenden Anleger damit Anspruch auf Schadensersatz.“ weiterlesen

HRE – Musterklage gegen Hypo Real Estate nach KapMuG

/ 24.05.2017 / / 112

Rechtsanwalt Andreas Tilp vertritt HRE-Aktionäre im Musterfahren gegen die Hypo Real Estate

andreas_tilpMit der Musterklage gegen die Hypo Real Estate Holding AG wird im kommenden Jahr ein Verfahren fortgesetzt, das nach dem KapMuG Bedeutung für alle anhängige Schadensersatzklagen haben wird. Der Musterkläger klagt vor dem Oberlandesgericht München auf Schadensersatz gegen die HRE. Aufgrund der damaligen AdHoc-Meldungen und den Pressemitteilungen der Bank hatte der Anleger weiter in HRE-Aktien investiert und musste in der Folgezeit der Finanzkrise erleben, dass der Aktienwert von über 30 Euro auf unter zwei Euro sank. Die HRE hatte u.a. verlautbaren lassen, dass man von den Auswirkungen der amerikanischen Immobilienkrise nicht betroffen sei. Nur mit staatlicher Unterstützung in Milliardenhöhe und letztendlich durch die komplette Verstaatlichung konnte die HRE gerettet werden. weiterlesen

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