Kanzlei TILP erstreitet Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zum Recht von Anlegern auf Einsicht in BaFin-Akten nach dem Informationsfreiheitsgesetz trotz laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren (Fall HRE). … weiterlesen
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Funke sagt nicht aus im HRE-Prozess
6. Februar 2014 / 24.05.2017 / / 35Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der heute verstaatlichten Bank Hypo Real Estate Funke hat sich entschieden, nicht im Verfahren vor dem Münchner Oberlandesgericht auszusagen. Diese Entscheidung hatte Funke seinem Anwalt am Mittwochabend mitgeteilt. Funke war nach der Pleite der HRE von München nach Mallorca gezogen, wo er seitdem mit Ferienimmobilien handelt. In München werden aktuell Schadensersatzforderungen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro verhandelt.
Aktionäre fordern 1,1 Milliarden Euro (KAP 3/10)
5. Februar 2014 / 24.05.2017 / / 50Schadensersatz: Aktionäre wollen Geld von der Hypo Real Estate (KAP 3/10)
Vor dem Münchner Amtsgericht wird aktuell im Rahmen eines Verfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz gegen die Bank Hypo Real Estate verhandelt. Die heute verstaatlichte Bank hatte viele Anleger zu Aktienkäufen und Nichtverkauf motivieren können, weil die wahre wirtschaftliche Lage der Bank nicht rechtzeitig veröffentlicht wurde und die drohende Katastophe auch herunter gespielt wurde. Da es in Deutschland keine Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild gibt, nutzen einige größere Aktionäre das Rechtsmittel des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) um ihre Schadensersatzansprüche durchzusetzen. Hier prüft nur eine einzelne Person die rechtlichen Möglichkeiten.
Hypo Real Estate ist heute verstaatlicht – Steuerzahler zahzlt den Schadensersatz (KAP 3/10)
Klagen anschließend alle anderen ebenfalls im Verfahren gemeldeten Geschädigten, so müssen die dies verhandelnde Gerichte die Rechtsauffassung aus dem Musterverfahren übernehmen. Rechtsanwalt Andreas Tilp aus Tübingen vertrtitt den Musterklägerund 40 weitere Aktionäre der HRE. Insgesamt geht es um Schadensersatzfordeurngen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro
Weitere Infos zur Schdensersatzklage im Hypo real Estate-Verfahren (KAP 3/10)
Hier Informationen auf der TILP-Homepage lesen
Verhandelt wird übrigens vor dem Oberlandesgericht München
(KAP 3/10)
Musterverfahren gegen Hypo Real Estate: Hoffnungsvoller Auftakt für Anleger
4. Februar 2014 / 24.05.2017 / / 49Ein hoffnungsvoller Auftakt des Musterverfahrens gegen die Hypo Real Estate am Montag vor dem OLG München. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy machte von Anfang an deutlich, dass die Ad-Hoc-Meldung der HRE vom 15. Januar 2008 über das Geschäftsergebnis belastende Abschreibungen eindeutig zu spät erfolgt sei. Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Tübinger TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die den Musterkläger im KapMuG-Verfahren vertritt: „Zur rechtzeitigen Information ihrer Aktionäre wäre die HRE nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet gewesen.“ Für das Verfahren bedeutet die Rechtsmeinung des OLG schon einen wichtigen Etappensieg. Andreas Tilp: “Zumindest für alle Käufe, die in den vom OLG definierten Zeitraum fallen, haben die klagenden Anleger damit Anspruch auf Schadensersatz.“ … weiterlesen
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