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Musterverfahren gegen Hypo Real Estate: Hoffnungsvoller Auftakt für Anleger

/ 24.05.2017 / / 49

Ein hoffnungsvoller Auftakt des Musterverfahrens gegen die Hypo Real Estate am Montag vor dem OLG München. Der Vorsitzende Richter Guido Kotschy machte von Anfang an deutlich, dass die Ad-Hoc-Meldung der HRE vom 15. Januar 2008 über das Geschäftsergebnis belastende Abschreibungen eindeutig zu spät erfolgt sei. Rechtsanwalt Andreas Tilp von der Tübinger TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die den Musterkläger im KapMuG-Verfahren vertritt: „Zur rechtzeitigen Information ihrer Aktionäre wäre die HRE nach § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes verpflichtet gewesen.“ Für das Verfahren bedeutet die Rechtsmeinung des OLG schon einen wichtigen Etappensieg.  Andreas Tilp: “Zumindest für alle Käufe, die in den vom OLG definierten Zeitraum fallen, haben die klagenden Anleger damit Anspruch auf Schadensersatz.“ weiterlesen

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