Neue Gerüchte um U + C – Piraten veröffentlichen Mandatsvereinbarung

/ 19.01.2014 / / 337

Das wird ja immer spannender: Der Piratenpartei liegt eine so genannte Mandatsvereinbarung vor, die von den Rechtsanwälten U + C vor einiger Zeit mit einem Auftraggeber geschlossen worden sein soll, um Massenabmahnungen im Filesharingbereich durchführen zu können. Die Vereinbarung belegt: Anwaltskosten, die man Abgemahnten berechnete, wurden vom Auftraggeber nicht gezahlt. Die Vereinbarung diente offenbar der Gewinnaufteilung. Das Bezahlen von Anwaltskosten in Millionenhöhe war wohl niemals ein Thema. Rechtsanwalt Solmeke aus Köln, der die Mandatsvereinbarung juristisch geprüft hat, kommt zum Schluss, dass es sich hier um eine illegale Erfolgsvereinbarung zum Nachteil des Abgemahnten handelt.

Piratenpartei veröffentlicht U + C Mandatsvereinbarung

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Wir wollen versuchen, die komplexe Thematik hier einmal für Laien zu erklären. Die vorliegende Mandatsvereinbarung soll angeblich beweisen, dass Urmann + Collegen im großen Stil Abmahnungen verschickt haben sollen auf Basis einer zweifelhaften Vereinbarung.

In den aktuellen Schreiben an die redtube.com-Abgemahnten werden über 200 Euro Anwaltsgebühren und Recherchekosten In Rechnung gestellt. Es ist klar, dass die Anwaltskosten wirklich zwischen Anwalt und Auftraggeber fließen müssen, wenn man diese Kosten den Abgemahnten berechnen will.

Heißt: Der Anwalt muss wirklich dafür bezahlt werden (vorher oder hinterher), sonst darf er die Abmahnungen eigentlich nicht versenden und die nicht entstandenen Kosten berechnen. Er darf keine Phantasiekosten berechnen. Aus der Mandatsvereinbarung geht aber offensichtlich hervor, dass U + C auf die Berechnung verzichtet und eine entsprechende Vereinbarung getroffen hat. Mit solchen Vereinbarungen werden Massenabmahnungen überhaupt erst möglich gemacht. Das vergrößert den Gewinn für beide Seiten enorm und verkleinert das Risiko. Rechtsanwalt Solmecke nennt das in einem aktuellen Artikel “Betrug”.

Der Verdacht liegt nahe, dass im aktuellen redtube-Fall für die über 20.000 Abmahnungen auch keine Anwaltsgebühren im Vorfeld gezahlt wurden und eine Mandatserteilung ohne Geldfluss erfolgte. Hier hätte die The Archive AG über 4 Millionen Euro investieren müssen oder in der Mandatsvereinbarung eine Zahlungspflicht vereinbaren müssen.

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Branchenexperten gehen davon aus, dass es eine solche Mandatsvereinbarung auch mit der The Archive AG gegeben haben könnte, denn es darf bezweifelt werden, dass diese eine derart hohe Summe investiert hätte angesichts des Risikos, dass nicht alle Abgemahnten bezahlen, oder die Sache aus anderen Gründen auffliegt.

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