Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

EBAY: BGH fällt wegweisendes Urteil zu falschen Angaben bei Onlineauktionen

/ 30.03.2012 / / 352

Der Onlinedienst haufe.de berichtet:

Der BGH hat ein wegweisendes Urteil zu Rechtsfolgen von Falschangaben des Anbieters bei Internetauktionen erlassen. Hiernach haftet der Anbieter für unrichtige Angaben u. U. auf das komplette Erfüllungsinteresse des Erwerbers. Dies gilt auch, wenn das Erfüllungsinteresse den konkreten Geschäftsumsatz um ein Vielfaches übersteigt.

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Löschen von Beiträgen im Internet

/ 24.05.2017 / / 84

Das Szenario treibt einem den Angstschweiß auf die Stirn: Nach intensiver und sehr erfolgreicher Pressearbeit durch Agenturen wie .txt ergeben sich widrige Umstände, die ein sofortiges Löschen aller veröffentlichten Inhalte im Internet notwendig machen. Das kann unterschiedlichste Gründe haben – entweder es liegt eine Abmahnung vor und es droht eine einstweilige Verfügung, oder man hat versehentlich inhaltliche oder handwerkliche Fehler verteilt. Es kann aber auch sein, dass sich ganz einfach die Rahmenbedingungen, die zur Veröffentlichung führten, kurzfristig und unvorhersehbar geändert haben.

Hier den Originalartikel auf www.anlegerschutz.tv lesen

EURO-Lotto treibt Abzocker auf die Trittbretter

/ 01.07.2012 / / 583

verbraucherschutz.tv-Leser Heinz Schumann informiert:

“Kaum ist die neue Euro lotto- Aktion eröffnet, schon springen krimminelle Elemente als Trittbrettfahrar auf, und versuchen Bankverbindungen auf Fax-Basis ausfidig zu machen. So erhielt ich gestern ein Fax aus London von Euro Lotto 65 Byland Close N21 1QH London Uk vom Vizepräsidenten. weiterlesen

branchenbuchseiten.com

/ 23.03.2012 / / 2.459

Rechtsanwalt Thomas Meier aus Berlin weist auf eine perfide Abzocke durch Werbemails des Dienstes branchenbuchseiten.com. Die handwerklich ganz ordentlich gemachte Mail führt in der Anlage das bereits allseits bekannte “Rücksendefax”. Hier wird -leidlich groß geschrieben – auf eine “einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 19 Euro hingewiesen. Diese niedrige Summe soll Opfer wohl überreden, das Fax zurück zu senden. Das böse Erwachen kommt anschließend: Für den Eintrag stellt der Anbieter dann nämlich 980 Euro in Rechnung.

Hier den Artikel von Thomas Meier lesen