Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Buttonlösung kommt – Mehr Verbraucherschutz

/ 24.05.2017 / / 409

Der Bundestag stimmt gerade über die von Bundesverbraucherschutzministerin Aigner geforderte Buttonlösung für Internet-Angebote ab. Nach Aussagen des Ministeriums sollen in der Vergangenheit über 5 Millionen Menschen Rechnungen für Dienstleistungen und Produkte erhalten haben, die sie eigentlich gar nicht bestellen wollten. In Zukunft soll das alles nicht mehr möglich sein. Kunden müssen einen deutlich auf der Seite sichtbaren Button klicken und damit erklären “Ja, ich wurde über entstehende Kosten aufgeklärt!” Damit lösen sich allerdings nicht die Probleme der 5 Millionen Opfer aus der Zeit vor der Buttonlösung. Ein Gericht entschied neulich, dass z.B. Betreiber von Inkassodiensten im Masseninkasso keine Einzelfallprüfung vornehmen müssen. Grundsätzlich haben Abzocker in Deutschland nach aktuelle Rechtslage einen Freischein und Verbraucherschützen fürchten, dass auch die Buttonlösung daran nichts ändert.

Allein die Kostenforderungen aus der Zeit vor der Buttonlösungen machen die Abzocker noch nachträglich zu vielfachen Millionären. Das heißt: Abzocker dürfen weiter für Geschäftsmodelle kassieren, die nach heutigem Stand des Rechts verboten wären.

Eine der bekanntesten Personen der Abzockerszene steht in ein paar Wochen vor dem Frankfurter Landgericht und sein Anwalt verkündet schon heute: “Etwas anderes als einen Freispruch kann es nicht geben!” Armes Deutschland ….

VZ warnt vor Rechtsanwalt Markou aus Athen

/ 24.05.2017 / / 273

Vor einem Mahnschreiben der griechischen Rechtsanwaltskanzlei John Markou & Partner mit einer Niederlassung in Hannover warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Der in Athen zugelassene Anwalt verlangt die Zahlung von 122,50 Euro für die Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft des Unternehmens MaxiTip Ltd. In dem Schreiben heißt es, dass ein Lastschrifteinzug vom Konto des Betroffenen nicht vorgenommen werden konnte und daher die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Der Betrag soll innerhalb von sieben Tagen auf ein Konto in Griechenland überwiesen werden. Die Verbraucherzentrale rät, die Forderung nicht ohne eingehende Prüfung zu zahlen. Betroffene berichten, dass sie überhaupt keinen Vertrag mit dem Unternehmen MaxiTip Ltd. abgeschlossen haben. weiterlesen