EBAY: BGH fällt wegweisendes Urteil zu falschen Angaben bei Onlineauktionen

/ 30.03.2012 / / 354

Der Onlinedienst haufe.de berichtet:

Der BGH hat ein wegweisendes Urteil zu Rechtsfolgen von Falschangaben des Anbieters bei Internetauktionen erlassen. Hiernach haftet der Anbieter für unrichtige Angaben u. U. auf das komplette Erfüllungsinteresse des Erwerbers. Dies gilt auch, wenn das Erfüllungsinteresse den konkreten Geschäftsumsatz um ein Vielfaches übersteigt.

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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 6 Kommentare
Kategorien: Ebay

6 Kommentare zu “EBAY: BGH fällt wegweisendes Urteil zu falschen Angaben bei Onlineauktionen”

  1. admin sagt:

    Ist ja witzig, sehe ich ja gerade erst, was MB mir da schreibt. Der liest echt jedes Wort von mir, selbst die Sachen, die von Mitarbeitern eingestellt werden. Zur Wortwahl muss ich mich kaum rechtfertigen. Ich habe mein Ausbildung zum Redakteur abgeschlossen und zwar vor gut 30 Jahren. Ich sag mir immer: Usch, schreib so, dass es die Leute begreifen und nicht so, wie es die Abzocker wollen…Wär’ ja noch schöner 😉

    Grüße vom Wilden Kaiser wünscht Usch

    (Herr B. bevor das in den falschen Hals gerät: Der Wilde Kaiser ist ein Massiv in den Kitzbüheler Alpen, den kann man nicht abmahnen)

  2. Schnippewippe sagt:

    Sorry, sollte bevor sein.
    Icke Berlinerin kann keen Deutsch.

  3. Schnippewippe sagt:

    Leute lass den doch !!!!
    Dann habe ich wenigstens was zum Lachen.
    Der sucht doch krampfhaft um was zum schreiben zu finden und merkt gar nicht wie lächerlich er sich macht. Oder ist das nur Galgenhumor befor er eine Pause einlegen muss.

  4. Buratstilzchen sagt:

    @Burat, bevor Du kleiner möchtegern-Sprachkundler damit anfängst, auf deinem Blog Mist zu verbreiten, solltest Du erst mal in den Duden schauen, obs auch stimmt, was Du da verbreitest: http://www.duden.de/rechtschreibung/faellen
    Dort unter Punkt 3.

    Ich schätze, die Duden-Redaktion muss sich jetzt warm anziehen, wird doch wohl dein weitläufig bekannter münchner “Rechts-“Anwalt eine EV auf den Weg bringen – oder willst Du das etwa auf Dir sitzen lassen, dass der Duden anderer Meinung ist?

  5. Der Mitteiler sagt:

    Mr. Grotzkotz B. aus R. muss mal wieder auf seinem Blog meckern.

    Dabei hat doch M. B., wenn ich mich nicht irre, sein Jurastudium nie zu Ende gebracht.

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