Alles zum Thema: Icontent

Outlets.de: Gegenangriff ist die beste Verteidigung

/ 24.05.2017 / / 203

Ein Berufungsurteil des OLG Frankfurt vom 30.09.2013 gegen die IContent GmbH als Betreiberin der Abofalle outlets.de und zum Thema untergeschobene Verträge im Internet bestätigt:  Ein Gegenangriff ist in solchen Fällen die beste Verteidigung! Lassen Sie Unternehmer abmahnen, wenn Sie die Bestellung bzw. „Anmeldung“ nicht zu verantworten haben und trotzdem per e-mail mit untergeschobenen Verträgen und Zahlungsaufforderungen belästigt werden! weiterlesen

Aus DIG wird Solvenza24 – IContent-Kunden im Visier

/ 03.06.2013 / / 565

Das ging ja wirklich fix. Kaum hat die DIG Deutsche Internetinkasso GmbH sich in Solvenza24 GmbH umbenannt, schon wird wieder für die ehemaligen Abofallen der IContent GmbH aus Rodgau gemahnt. Seit der Einführung der Button-Lösung sind dort alle Projekte so gut wie tot. Nun wird offenbar versucht, “Altkunden” auch noch das Geld für das zweite Vertragsjahr aus der Tasche zu ziehen.

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Zaghafter Start der Buttonlösung

/ 01.08.2012 / / 128

Und was ist anders? Zumindest Angebote wie routenplaner-service.de der WEBTAINS GmbH oder outlets.de der Icontent GmbH haben den Start der “Buttonläösung zum 1. August gelassen begleitet. Die schon seit einigen Mionaten laufenden Versionen mit einem kleinen Sternchentext am Button ist auch am heutigen 1. August einziges Zugeständnis, dass sich die “Premium-Mehrwertdienste” des ehemaligen Geschäftsführers Michael Burat zu Gunsten einer Distanzierung vom Abo-Fallenvorwurf leisten möchten. Ich möchte das hier nicht werten, vor allem nicht juristisch, aber in der aktuellen Situation sind zumindest die beiden angesprochenen Angebote keine Paradebeispiele dafür, wie der Gesetzgeber den Verbraucherschutz im Internet umgesetzt wissen möchte.

“Ihr seid 800.000!” – Verbrauchergrundrechte gegen Abofallen

/ 27.08.2011 / / 162

Hat sich eigentlich was geändert durch das Berliner Urteil pro DOZ (Deutsche Zentral Inkasso)? Nein, denn hier ging es nur um die Klage gegen den Entzug einer Inkassogenehmigung, also nur um eine Anfechtungsklage gegen einen reinen Verwaltungsakt als Reaktion auf eine eher schlampig durchgeführte Linzenzentzug. Hätte die zuständige Richterin vor dem Entzug der Lizenz ein paar Auflagen gestellt und böse mit dem zeigefinger gewunken, dann wäre das Urteil anders ausgegangen. Man sieht, man kommt den Brüdern durch Schnellschüsse nicht bei. Das muss alles wohl überlegt sein. weiterlesen

Sinneswandel

/ 12.08.2011 / / 99

Selten haben so wenige Zeilen so viel Entrüstung hervorgerufen. Wie kann ich nur? Wie kann ich den Namen dessen nennen der nicht genannt werden soll? Ich schrieb, dass Rechtsanwalt N. (ich wage nicht das euber) hinzuzufügen, wahrscheinlich nicht ganz Unrecht damit hat wenn er sagt, dass eine Opfermasse, die sich wegduckt, das Problem der Abofallen nicht lösen wird, und dass JEDER ANWALT die Mittel hätte, Opfer unberechtigter Zahlungsaufforderungen vor Abzockern zu bewahren und Abzocker auch so empfindlich zu treffen, dass sie irgendwann aufgeben. weiterlesen

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