Herr Michael Burat bezichtigt verbraucherschutz.tv auf seinem Blog der Lüge und führt dazu zwei Urteile an, die eben genau das aussagen, was ich meine: Es gibt keine Urteile gegen widersprochene Mahnbescheide. Die von Herrn Burat in seinem Blog angeführten “Beweise” sind nur Urteile gegen Widersprüche auf Vollstreckungsbescheide (Ich danke Frau Rechtsanwältin M. für die Info). Dies ist ein ganz anderes Thema. Diese Beklagten haben dem Mahnbescheid NIE widersprochen – und das war ihr Fehler.
Wen es interessiert: Michael Burats Blog zum Thema “verbraucherschutz.tv lügt”
Was damit wohl zu belegen wäre: Herr Burat kann kein Urteil gegen widersprochene Mahnbescheide aufführen, was ich so lange behaupte, bis er mir das Gegenteil beweist.
Witzig ist: Er gibt seinen Fehler nicht zu, lässt mich von seinen Vasallen anschnöseln und damit den Eindruck entstehen, ich wäre eine ebenso unterbelichtete wie gescheiterte Existenz.
Aktueller Eintrag auf savonarola.org von DexterFan
“Doch zum Thema
Sie Herr Burat müssen zugeben dass es kein Verurteilung eines Opfers, das dem Mahnbescheid widersprochen hat bis dato gibt. Das ist die Behauptung auf dem besagten Blog (verbraucherschutz.tv) und das entspricht der Wahrheit.
Somit ist Ihr Aufruf hier auf Lügen aufgebaut”
Was er wohl in einem anderen Beitrag meint, unterstreicht die Wahrheit meiner Aussage, dass es nämlich bislang noch keine Klagen gegen widersprochene Mahnbescheide gibt..
Michael Burat: “Es handelt sich übrigens um ein Verfahren, in dem ein Verbraucher auf Zahlung verklagte wurde, der gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat. So wie es aussieht, läuft das Verfahren ganz erfreulich. In Kürze wird daher das erste Urteil vorliegen, an Hand dessen auch verbraucherschutz.tv versteht, wo der Hase läuft.”
Erstes Urteil? Ich dachte, es gäbe schon Hunderte?? Ich habe behauptet, es gibt noch keins – also MB : “Wer lügt hier?”
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