Alles zum Thema: Icontent

Anwalt rät: Abofallen nicht ignorieren – tätig werden

/ 12.08.2011 / / 260

Wahrscheinlich hat er recht: Rechtsanwalt Neuber rät, auf die unberechtigten Forderungen von Abofallen nicht zu lässig zu reagieren und nicht alles zu ignorieren. Herr Neuber rät vielmehr, dem Kampf gegen die Abzocker öffentlich und mit Schmackes anzugehen:

Hier seinen Artikel zu unnützen Abonnements und Zahlungspflichten lesen

Anmerkung: Nicht alle Blogger sind arbeitslos, gescheiterte Existenzen oder selbst von Abofallen betroffen! Viele Blogger schätzen das Internet und wollen es schützen – Abofallenbetreiber hetzen oder heulende Opfer beruhigen – darum geht’s mir doch gar nicht. Das Internet ist auch MEIN WOHNZIMMER und wenn einer am Tisch zappelt und die Suppe verschüttet, dann gibt’s was um die Ohren. Funktioniert in der Familie, funktioniert auch im WWW.

verbraucherschutz.tv lügt (nicht – bewiesener Maßen)

/ 12.08.2011 / / 78

Herr Michael Burat bezichtigt verbraucherschutz.tv auf seinem Blog der Lüge und führt dazu zwei Urteile an, die eben genau das aussagen, was ich meine: Es gibt keine Urteile gegen widersprochene Mahnbescheide. Die von Herrn Burat in seinem Blog angeführten “Beweise” sind nur Urteile gegen Widersprüche auf Vollstreckungsbescheide (Ich danke Frau Rechtsanwältin M. für die Info). Dies ist ein ganz anderes Thema. Diese Beklagten haben dem Mahnbescheid NIE widersprochen – und das war ihr Fehler.


Wen es interessiert: Michael Burats Blog zum Thema “verbraucherschutz.tv lügt”


Was damit wohl zu belegen wäre: Herr Burat kann kein Urteil gegen widersprochene Mahnbescheide aufführen, was ich so lange behaupte, bis er mir das Gegenteil beweist.

Witzig ist: Er gibt seinen Fehler nicht zu, lässt mich von seinen Vasallen anschnöseln und damit den Eindruck entstehen, ich wäre eine ebenso unterbelichtete wie gescheiterte Existenz.

Aktueller Eintrag auf savonarola.org von DexterFan

“Doch zum Thema
Sie Herr Burat müssen zugeben dass es kein Verurteilung eines Opfers, das dem Mahnbescheid widersprochen hat bis dato gibt. Das ist die Behauptung auf dem besagten Blog (verbraucherschutz.tv) und das entspricht der Wahrheit.

Somit ist Ihr Aufruf hier auf Lügen aufgebaut”

Was er wohl in einem anderen Beitrag meint, unterstreicht die Wahrheit meiner Aussage, dass es nämlich bislang noch keine Klagen gegen widersprochene Mahnbescheide gibt..

Michael Burat: “Es handelt sich übrigens um ein Verfahren, in dem ein Verbraucher auf Zahlung verklagte wurde, der gegen einen Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat. So wie es aussieht, läuft das Verfahren ganz erfreulich. In Kürze wird daher das erste Urteil vorliegen, an Hand dessen auch verbraucherschutz.tv versteht, wo der Hase läuft.”

Erstes Urteil? Ich dachte, es gäbe schon Hunderte?? Ich habe behauptet, es gibt noch keins – also MB : “Wer lügt hier?”

Warum du nicht zahlen musst

/ 10.08.2011 / / 72

Versuch einer ganz einfachen Lösung:

Wenn du nicht volljährig bist, wenn du dich gar nicht angemeldet hast, wenn du dich nur aufgrund arglistiger Täuschung angemeldet hat, wenn du nach Anmeldung widersprochen hast – kurzum: Wenn du eine Leistung nicht haben möchtest und nicht dafür bezahlen möchtest, wird dich kein Gericht der Welt dazu verurteilen, einer Abofalle Geld zu überweisen. Da müsst ihr einfach Vertrauen haben ind das deutsche Recht – das funktioniert schon!

Es gibt auf alle eurer Fragen und Zweifel nur einen Tipp: Macht nichts, wartet auf den Mahnbescheid, der direkt vom Amtsgericht verschickt wird und widersprecht dem. Es wurde noch niemand, der einem Mahnbescheid widersprochen hat, von der Abofalle verklagt oder von einem Gericht verurteilt. Das ist alles, was es zum Thema Deutsche Zentral Inkasso, my-downloads.de, webtains GmbH oder Icontent oder wie die sonst alle heißen zu empfehlen gibt. Es gibt keine Ausnahmen, keine besonderen Situationen. Wenn es in Deutschland mutige Rechtsanwälte, Richter, Politiker, Beamte gibt, die diese Aussage mit Ihrem Namen unterstreichen möchten, gibt es dazu jetzt und hier die Möglichkeit, sich zu melden unter info@verbraucherschutz.tv.

Urteile der Icontent GmbH

/ 09.08.2011 / / 207

Besser und professioneller als hier, hab ich die Thematik rund um die Urteile von Langen, Witten und Detmold noch nirgendwo aufgearbeitet gefunden:

Blog der Kanzlei Ferner

Amtsgericht Detmold beantwortet keine Fragen zu 7 c 1/1

/ 09.08.2011 / / 237

Nach dem Amtsgericht Langen hat sich nun auch das Amtsgericht Detmold um Verständnis bittend an die Öffentlichkeit gewwandt undt bitte darum, zu Anfragen rund um das hier gefällte Urteile mit dem Aktenzeichen 7 C 1/11 nicht mehr im Amtsgericht Detmold anzurufen, sondern sich an einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale zu wenden. weiterlesen

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Tel.: 0800 000 1961