Alles zum Thema: edates

LG Landshut: Be Beauty GmbH (eDates.de) täuscht arglistig

/ 12.10.2016 / / 368

In einem von der Kanzlei Rader geführten Prozess beim AG Landshut – 1 C 5/16 – in Sachen edates.de war der Mandant von Rechtsanwalt Rader Mandant als Sieger hervorgegangen. Das Gericht hatte in den Urteilsgründen zudem ausgesprochen, dass er durch die Be Beauty arglistig getäuscht worden war. Auf die Berufung der Be Beauty GmbH hin geht auch das LG Landshut in seinem Hinweisbeschluss vom 19.09.2016 – 14 S 658/16 – von einer arglistigen Täuschung durch die Be Beauty aus.

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EDATES: Kündigungsbestimmung ist unwirksam

/ 05.07.2016 / / 143

Eine Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH betreffend eDates.de, wonach die Premium-Mitgliedschaft vom Nutzer  (unter Ausschluss einer Kündigung in “Textform”) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende in gesetzlich geregelter „Elektronischer Form” z.B. per Email gekündigt werden kann, ist unwirksam.

Hier den kompletten Artikel bei Rechtsanwalt Rader lesen

Krasses Urteil gegen edates: “…Beklagte täuschte vorsätzlich”

/ 29.02.2016 / / 1.140
Meinung zu Edates

Das Amtsgericht Landshut hat der Be Beauty GmbH vorsätzliche Täuschung vorgeworfen. Die Münchner Firma ist verantwortlich für das Partnersuche- und Flirtportal edates.de. Wir danken Herrn Rechtsanwalt Rader für die Übermittlung.

Rader auf seiner Homepage www.kanzlei-rader.de: “Das hat die Geschäftsführerin der Be Beauty GmbH, Frau Viola Parockinger, sich wohl auch anders vorgestellt: Nachdem unsere vorgerichtlichen Bemühungen, Frau Parockinger zur Rückzahlung von annähernd 3.700,00 Euro an Mitgliedsbeiträgen für edates.de zu bewegen, in einer Verweisung auf den Klageweg endeten, findet das AG Landshut nun deutliche Worte: ‘Beim Abschluss des Vertrages am 14.12.2012 täuschte die Beklagte den Kläger vorsätzlich über wesentliche Vertragsinhalte’.”

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edates.de-Kündigungen auch per Mail zulässig

/ 16.01.2015 / / 509

Schlappe für edates vor dem Münchner Landgericht: Es hat entschieden, dass eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB), welche für die Kündigung eines Vertrages die Schriftform verlangt, unwirksam ist, wenn der ursprüngliche Vertrag selbst elektronisch abgeschlossen wurde. Kläger  war der Bundesverband der Verbraucherzentralen .

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Mindmatics (wieder) neuer Spitzenreiter

/ 30.06.2012 / / 108

Wir haben einen neuen Spitzenreiter: Nach gut drei Monaten auf Platz eins wurde die Kontaktbörse “edates” heute erstmals wieder vom Dauerläufer “mindmatics” abgelöst. Hier die beiden mit Abstand best besuchtesten Seiten auf verbraucherschutz.tv ansehen.

  • Thema Mindmatics
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