LG Landshut: Be Beauty GmbH (eDates.de) täuscht arglistig

/ 12.10.2016 / / 368

In einem von der Kanzlei Rader geführten Prozess beim AG Landshut – 1 C 5/16 – in Sachen edates.de war der Mandant von Rechtsanwalt Rader Mandant als Sieger hervorgegangen. Das Gericht hatte in den Urteilsgründen zudem ausgesprochen, dass er durch die Be Beauty arglistig getäuscht worden war. Auf die Berufung der Be Beauty GmbH hin geht auch das LG Landshut in seinem Hinweisbeschluss vom 19.09.2016 – 14 S 658/16 – von einer arglistigen Täuschung durch die Be Beauty aus.

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen. Durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Hier den kompletten Artikel lesen

Alternative Text
Kommentare / Anzahl der Kommentare: bisher 1
Kategorien: Flirtbörsen Schlagwörter: /

Ein Kommentar zu “LG Landshut: Be Beauty GmbH (eDates.de) täuscht arglistig”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.
Sie wollen einen Backlink posten? Gerne mache ich Ihnen ein Angebot dazu (info@verbraucherschutz.tv).

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Angst? - hier klicken oder Hier 1. Hilfe anfordern.

Jetzt Beschwerdebrief aufsetzen!

Wir unterstützen Sie in Ihrem Anliegen mit der Formulierung eines Beschwerdebriefes.

Hier mehr erfahren

Tickets für schnelle Hilfe

Jetzt mit unserem Ticketsystem Kontakt aufnehmen. Wir informieren Sie darüber, was in Ihrem Fall zu tun ist. Wir geben keinen Rechtsrat, sondern helfen Ihnen, die Krisensituation richtig einzuschätzen und die richtigen Schritte einzuleiten.


Für Anwälte

Interessierte Kooperationsanwälte senden ein Mail an info@verbraucherschutz.tv

Tel.: 0800 000 1961