In einem von der Kanzlei Rader geführten Prozess beim AG Landshut – 1 C 5/16 – in Sachen edates.de war der Mandant von Rechtsanwalt Rader Mandant als Sieger hervorgegangen. Das Gericht hatte in den Urteilsgründen zudem ausgesprochen, dass er durch die Be Beauty arglistig getäuscht worden war. Auf die Berufung der Be Beauty GmbH hin geht auch das LG Landshut in seinem Hinweisbeschluss vom 19.09.2016 – 14 S 658/16 – von einer arglistigen Täuschung durch die Be Beauty aus.
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Ein Kommentar zu “LG Landshut: Be Beauty GmbH (eDates.de) täuscht arglistig”