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Krasses Urteil gegen edates: “…Beklagte täuschte vorsätzlich”

/ 29.02.2016 / / 1.140

Das Amtsgericht Landshut hat der Be Beauty GmbH vorsätzliche Täuschung vorgeworfen. Die Münchner Firma ist verantwortlich für das Partnersuche- und Flirtportal edates.de. Wir danken Herrn Rechtsanwalt Rader für die Übermittlung.

Rader auf seiner Homepage www.kanzlei-rader.de: “Das hat die Geschäftsführerin der Be Beauty GmbH, Frau Viola Parockinger, sich wohl auch anders vorgestellt: Nachdem unsere vorgerichtlichen Bemühungen, Frau Parockinger zur Rückzahlung von annähernd 3.700,00 Euro an Mitgliedsbeiträgen für edates.de zu bewegen, in einer Verweisung auf den Klageweg endeten, findet das AG Landshut nun deutliche Worte: ‘Beim Abschluss des Vertrages am 14.12.2012 täuschte die Beklagte den Kläger vorsätzlich über wesentliche Vertragsinhalte’.”

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