Der BGH hat am 25. Mai sein erstes Urteil im Abgasskandal gefällt und VW zu Schadensersatz verurteilt (Az.: VI ZR 252/19). Damit ist grundsätzlich geklärt, dass VW durch die Abgasmanipulationen bei Fahrzeugen mit dem Dieselmotor EA 189 die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher schadensersatzpflichtig ist. Noch nicht geklärt hat der BGH die Verjährung der Ansprüche gegen VW. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsaufassungen. … weiterlesen
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