Abgasskandal: Schadensersatz bei 2016 gekauften Skoda – OLG Koblenz 8 U 1295/19

/ 19.06.2020 / / 98

Der BGH hat mit Urteil vom 25. Mai 2020 bereits entschieden, dass VW im Abgasskandal wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet ist (Az.: VI ZR 252/19). Nicht entschieden wurde in diesem Fall über die Schadensersatzansprüche von Käufern, die ihr von Abgasmanipulationen betroffenes Auto erst nach Bekanntwerden des Dieselskandals im September 2015 erworben haben.

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Käufer, die ihr Fahrzeug mit dem Dieselmotor EA 189 erst 2016 gekauft haben, sind auch im Musterfeststellungsverfahren gegen VW durchs Sieb gefallen und haben kein Vergleichsangebot erhalten. „Auch für diese Gruppe der Käufer, die durch den Abgasskandal geschädigt wurden, bestehen aber gute Chancen Schadensersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Das OLG Koblenz hat z.B. mit Urteil vom 5. Juni 2020 einem Kläger Schadensersatz zugesprochen, der einen vom Abgasskandal betroffenen Skoda Rapid erst im Januar 2016 gekauft hat“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem zu Grunde liegenden Fall hat der Kläger einen Skoda Rapid 1,6 TDI im Januar 2016 bei einem Autohaus gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut, bei dem die Abgaswerte manipuliert worden waren, wie etwa vier Monate zuvor bekannt wurde. Der Kläger machte aufgrund der unzulässigen Abschalteinrichtung Schadensersatzansprüche geltend.

Das Landgericht Mainz hat die Klage abgewiesen, das OLG Koblenz kippte die erstinstanzliche Entscheidung jedoch. Der Kläger habe wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung einen Anspruch auf Schadensersatz (Az.: 8 U 1295/19). Das sittenwidrige Verhalten habe auch beim Kauf des Fahrzeugs im Januar 2016 noch angehalten, so das OLG. Insbesondere sei es nicht durch eine Ad-hoc-Mitteilung, die VW am 22. September 2015 veröffentlicht hat, entfallen. Aus dieser Mitteilung ginge nicht hervor, dass die Motorsteuerungssoftware bewusst manipuliert wurde und die betroffenen Fahrzeuge deshalb ihre Zulassung verlieren könnten.

Der Kläger sei schon durch den Abschluss des Kaufvertrags geschädigt worden. Dieser Schaden entfalle auch nicht durch das spätere Aufspielen eines Software-Updates. Bei Kenntnis der Abgasmanipulationen hätte der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft, so das OLG.

Neben dem OLG Koblenz haben auch die Oberlandesgerichte Hamm und Oldenburg VW zum Schadensersatz verurteilt, obwohl die Kläger ihr Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft haben.

„Die Urteile zeigen, dass auch gute Chancen auf Schadensersatz bestehen, wenn das Fahrzeug erst nach Bekanntwerden des Abgasskandals gekauft wurde. Der BGH wird sich Ende Juli mit einem solchen Fall beschäftigen“, so Rechtanwalt Gisevius.

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