Verursacherhaftung meint die Klärung der Schuldfrage und der Schadensersatzverpflichtung von Personen, Institutionen oder Gruppen jeglicher Art, wenn durch deren Tun, Unterlassen oder Sein anderen Schaden zugefügt wird. In der aktuellen Diskussion um die Erderwärmung und die Folgen der menschgemachten Klimakrise kommt der Verursacherhaftung eine erweiterte Bedeutung zu, die auf Dauer dazu führen wird, dass der juristische Begriff von derzeit noch das gleiche meinenden Begrifflichkeiten abgekoppelt wird, z.B. von der Verschuldenshaftung. Der Begriff Verursacherhaftung ist auf dem besten Weg, sich ins Vokabular der Klimakrise hineinzuschreiben. … weiterlesen

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