Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal

Reicht eine “Ich-zahle-nicht-Mail” als Widerspruch aus?

/ 27.04.2010 / / 33

Möglichst wenig Aufwand – Ich schreibe eine Mail an die Adresse im Impressum und sage aus “Ich werde nicht bezahlen” – reicht das als Widerspruch? (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion)

Muss ich per Einschreiben widerrufen?

/ 27.04.2010 / / 56

In Foren werden “Musterbriefe” empfohlen, die unbedingt per Einschreiben versendet werden sollen. Muss das unbedingt sein oder kann ich mir den Aufwand und die Kosten sparen? (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion)