Man sollte zumindest bekannte Ansprüche widerrufen, vor allem, wenn die “Widerrufsfrist” vorüber ist (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion).
Guter Rat von Verbraucherschutz bis Abgasskandal
Reicht eine “Ich-zahle-nicht-Mail” als Widerspruch aus?
27. April 2010 / 27.04.2010 / / 33Möglichst wenig Aufwand – Ich schreibe eine Mail an die Adresse im Impressum und sage aus “Ich werde nicht bezahlen” – reicht das als Widerspruch? (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion)
EU-weit abgezockt – was müssen Opfer im europäischen Ausland befürchten?
27. April 2010 / 27.04.2010 / / 26Abzocke ist grenzüberschreitend – werden Mahnbescheide auch nach Polen versendet? (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion)
Muss ich per Einschreiben widerrufen?
27. April 2010 / 27.04.2010 / / 56In Foren werden “Musterbriefe” empfohlen, die unbedingt per Einschreiben versendet werden sollen. Muss das unbedingt sein oder kann ich mir den Aufwand und die Kosten sparen? (Sie sind Anwalt und möchten diese Frage beantworten? – bitte nutzen Sie die Kommentarfunktion)
Wenn ich mir das Angebot angeschaut habe, beendet das die Widerrufsfrist vorzeitig?
27. April 2010 / 27.04.2010 / / 74Abzocker behaupten, dass durch das Anklicken des Aktivierungslinks die Widerrufsfrist erlischt – stimmt das?
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