Aktuell: stern.tv berichtet am 8. Juni über Parship
Mit einem Versäumnisurteil sprach das AG Hamburg (Az. 49 C 607/14) bereits am 12. Januar einem ehemaligen Parhsip-Kunden 336,15 Euro zu. Diesen Betrag hatte das Unternehmen zuvor als Wertersatz für seine bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen einbehalten. Das Amtsgericht folgt damit der Auffassung des Landgerichts Hamburg. … weiterlesen
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