Alles zum Thema: Flirtbörsen

Parship darf Leistungen bis zum Widerruf nicht überhöht berechnen

/ 08.06.2016 / / 244

Aktuell: stern.tv berichtet am 8. Juni über Parship

Mit einem Versäumnisurteil  sprach das AG Hamburg (Az. 49 C 607/14) bereits am 12. Januar einem ehemaligen Parhsip-Kunden 336,15 Euro zu. Diesen Betrag hatte das Unternehmen zuvor als Wertersatz für seine bis zum Zeitpunkt des Widerrufs erbrachten Leistungen einbehalten. Das Amtsgericht folgt damit der Auffassung des Landgerichts Hamburg. weiterlesen

Abos bei Partnerbörsen: Was bei den Kündigungsoptionen zu beachten ist

/ 13.04.2015 / / 671

Rund sieben Millionen Singles nutzen für die Partnersuche eine oder mehrere Singlebörsen, davon verfügen 1,6 Millionen über ein kostenpflichtiges Abo mit einer Partnerbörse. Durch das Online Dating erhoffen sich die Nutzer, schnell und bequem den passenden Partner zu finden. Einige Verträge auf Datingportalen können für den Nutzer zur teuren Angelegenheit mit vergleichsweise wenig Gegenleistung werden. Es empfiehlt sich, vor der Nutzung einer Singlebörse das Kleingedruckte auf der jeweiligen Plattform zu lesen. Insbesondere die Regelungen zur Kündigung eines Abonnements sind diesem Artikel auf welt.de zufolge genau unter die Lupe zu nehmen. weiterlesen

edates.de-Kündigungen auch per Mail zulässig

/ 16.01.2015 / / 509

Schlappe für edates vor dem Münchner Landgericht: Es hat entschieden, dass eine Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB), welche für die Kündigung eines Vertrages die Schriftform verlangt, unwirksam ist, wenn der ursprüngliche Vertrag selbst elektronisch abgeschlossen wurde. Kläger  war der Bundesverband der Verbraucherzentralen .

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Parship verliert gegen Verbraucherzentrale

/ 08.06.2016 / / 132

Mit Urteil vom 22. Juli 2014 hat das Landgericht Hamburg Parship untersagt, Verbrauchern, die ihren Vertrag innerhalb von zwei Wochen widerrufen haben, überzogene Kosten zu berechnen. Bei Parship kann der Wertersatz für genutzte Kontakte bei Widerruf bis zu Dreiviertel des Jahresabopreises betragen. Dem hat das Gericht jetzt einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt. Das Urteil wurde von der Verbraucherzentrale Hamburg erstritten (LG Hamburg, Urt. vom 22.7.2014, Az.: 406 HKO 66/14). Ob Parship in die Berufung geht, ist nicht bekannt (Quelle: Homepage der VZ Hamburg)

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Aktuell: stern.tv berichtet am 8. Juni über Parship

Flirtbörsen wie treffpunkt18.de & Co. – wie abmelden oder widerrufen?

/ 09.05.2022 / / 20.015

Wir bekommen immer wieder Hilfsgesuche bezüglich der Formulierung von Widerrrufen, aktuell z.B. für das kostenlose Angebot von treffpunkt18.de. Das Portal verspricht knisternde Erotik und soll an dieser Stelle auch nicht bewertet werden – jeder so wie er’s braucht. Eine Betrugsabsicht ist da nicht zu erkennen. Fakt ist aber, dass auf Basis der Kontaktaufnahme über ein kostenloses Angebot sehr schnell der Weg zu einem kostenlosen Service geebnet wird. weiterlesen

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