Dr. Ruja Ignatova - OneCoin

OneCoin / Dr. Ruja Ignatova – Betrug mit Kryptowährung – Vermittler in der Haftung – Erste Urteile

/ 03.04.2023 / / 131

Inhaltsangabe:

Mit dem frei erfundenen OneCoin ergaunerte sich die Krypto-Queen Dr. Ruja Ignatova Milliarden und sorgte für einen der größten Betrugsfälle der Wirschaftsgeschichte. Bis zu 4 Milliarden Euro sind und bleiben verschwunden, ebenso Dr. Ruja Ignatova.

Fakt ist: Mit einer Blockchain hat OneCoin so wenig zu tun wie Krypto-Queen Dr. Ruja Ignatova mit dem europäischen Hochadel. 2016 nahm die Geschichte Fahrt auf, leider nicht in der richtigen Richtung: OneCoin war angeblich eine sichere Geldanlage in modernen Zeiten und die Anleger lieferten hunderte Millionen Euro bei ihren Vermittlern ab. Ob OneCoin eine echte Kryptowährung ist, darüber ließ sich schon damals gut streiten, aber getrieben von Provisionsgier nahmen es die Vermittler nicht so ganz genau mit der geforderten Plausibilitätsprüfung und wechselten harte Euro zu gern in billige OneCoin. Zumindest hatte es dadurch ziemlich den Anschein, als ob OneCoin eine gute Investitionsmöglichkeit für mutige Anleger sein könnte. Die selbsternannte und medienwirksam auftretende “Cryptoqueen” Dr. Ruja Ignatova war das Gehirn und Gesicht von OneCoin – 2017 tauchte die OneCoin-Frontfrau ab, bevor sich die Ermittlungsbehörden intensiver mit ihr unterhalten konnten. Wie sie blieb bis heute auch das Kapital der Anleger verschwunden.Sie konnte sich dem Zugriff entziehen und hinterließ Anleger, die hunderte Millionen Euro verloren hatten. Dass man der charismatischen Krypto-Queen nicht beikommen konnte, war schnell klar, also galt und gilt es, sich an die Vermittler zu halten.

OneCoin Dr. Ruja Ignatova

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Krypto-Queen Dr. Ruja Ignatova unauffindbar

Im April 2023 – also 6 Jahre später –  ist OneCoin noch immer der größte Betrugsfall der um Skandale nicht armen Kryptoszene – an den Schadenersatzforderungen arbeiten sich Rechtsanwälte deutschlandweit ab und nehmen weiterhin die Vermittler in die Pflicht – andere Verantwortliche stehen kaum zur Verfügung.  Dr. Ruja Ignatova, die Genaueres wissen könnte, bleibt verschwunden. Großes Mysterium bleibt, warum gegen eine verurteilte Straftäterin nicht viel früher ermittelt wurde. In der Verhandlung um ihre Beteiligung an der Insolvenz einer Maschinenfabrik hatte das Gericht eine “gute Sozialprognose” diagnostiziert.

Dann in 2016 gab es erste Hinweise und Finanz- und Strafverfolgungsbehörden weltweit nahmen endlich die Spur auf. Die deutsche Bafin wurde 2017 konkret und verbot OneCoin jegliche Geschäftstätigkeit. Da war Dr. Ruja Ignatova allerdings schon lange verschwunden. Es blieben nur noch Hinweise auf irgendwelche unerreichbare Offshore-Konten und einige Legenden von Räumen voller Bargeld, rauschenden Festen, Luxuslimousinen und Yachten.

>Verbot der Geschäftstätigkeit

Vom Verbot der Geschäftstätigkeit betroffen waren die von deutschem Recht nicht erreichbaren Limiteds

  • OneCoin Ltd.
  • OneLife Network Ltd

Und die GmbH nach deutschem Recht

  • IMS International Marketing Services GmbH

Spätestens jetzt ist klar, dass die Anleger das Nachsehen haben. Die IMS hatte das eingenommene Anlegergeld an Offshore-Firmen und Konten in der ganzen Welt weitergeleitet. Zugriff darauf war und ist nicht möglich. Das Geld bleibt verloren. Die IMS zeigte sich als mittellos. Als deutsche GmbH gab es hier aber zumindest Durchgriff auf die Verantwortlichen, gegen die im September vor dem Landgericht Münster das Verfahren eröffnet und später wieder ausgesetzt wurde. Ob und wann das Verfahren gegen die Verantwortlichen des Zahlungsdienstleisters wegen unerlaubter Geschäfte, Beihilfe zum Betrug und Geldwäsche abgeschlossen werden kann, ist derzeit unklar. Es wird gegen neun Beschuldigte ermittelt, die  60 000 Zahlungseingängen an die IMS abgewickelt haben sollen. Nach Informationen der Frankfurter Rundschau sollen 35 000 verschiedene Einzahler insgesamt 97 Millionen Euro überwiesen haben – das alles unter den Augen sonst so wachsamer Geldwäsche-Ermittlern.

Zur Person Dr. Ruja Ignatova

Für die Ermittlungsbehörden der USA gehört die vermeintliche Kryptobetrügerin Ruja Ignatova zu den Top Ten auf ihre Liste meistgesuchten Verbrecherinnen und Verbrecher . Ein FBI-Sprecher: “Ignatova wird wegen der mutmaßlichen Führung eines massiven Betrugsprogramms gesucht, von dem Millionen von Anlegern weltweit betroffen waren.” Die gebürtige Bulgarin hat die deutsche Staatsbürgerschaft und ging Schramberg/Schwarzwald zur Schule. Es folgte das Studium mit dem Abschluss der Promotion in Konstanz/Bodensee. Erstmals aktenkundig wurde sie durch die Beteiligung an einer betrügerischen Insolvenz, während der sie Maschinen dem Zugriff des Verwalters entzog und nach Bulgarien verkaufte.

Nach US-Gerichtsdokumenten soll sie durch das spektakuläre Modell “OneCoin” weltweit mindestens 3,4 Milliarden Dollar ergaunert haben. Branchenkenner kennen von einer deutlich höheren Summe aus.

Die heute 43-jährige ist im Oktober 2017 endgültig abgetaucht, also zu einem Zeitpunkt, als über die Zulässigkeit des Systems OneCoin nicht mehr wirklich diskutiert werden musste

Das FBI hat eine Belohnung in Höhe von 100.000 Dollar für sachdienliche Hinweise auf den Verbleib von Dr. Ignatova ausgesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Krypto-Queen gesichtschirurgischen Eingriffen unterzogen hat.

Klage gegen Vermittlerin

Mit Urteil vom 07.09.2022 hatte die Kanzlei Bender & Pfitzmann vor dem Landgericht Dresden eine Klage gegen eine Vermittlerin von OneCoins bzw. Schulungspaketen gewonnen. Die Klägerin hatte 6.030 € in die angebliche Kryptowährung investiert. Die Vermittlerin wurde nun zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags verurteilt. Zudem hat die Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. In einem Verfahren vor dem Landgericht Kassel gab es ein Versäumnisurteil gegen einen Vermittler von OneCoins. Dieser wurde – rechtskräftig – in Abwesenheit zur Rückzahlung des Anlagebetrages und die Übernahme der Anwaltskosten verurteilt.

Der Weg des Geldes war so “Krypto-mäßig” nicht. Anleger zahlten ihr Geld an die Vermittler aus, diese leiteten die Anlage an OneCoin weiter. In eine Kryptowährung wurde das Anlegergeld auf jeden Fall nicht investiert. Es wurde schlichtweg in Sicherheit gebracht.

Verpflichtung zur richtigen Beratung

Grundsätzlich gilt, dass Anlagevermittler richtig und vollständig zu informieren haben, eine Falschberatung lässt einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Anleger aus. Vom Vermittler wird auch gefordert, dass er der Rechtmäßigkeit des Angebotes im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung auf den Zahn fühlt. In Sachen OneCoin scheinen die gezahlten Provisionen so hoch gewesen zu sein, dass Gier offensichtlich blind machte. So wurde vielen Anleger beteuert, dass es sich bei OneCoin wirklich um eine echte Kryptowährung mit großem Entwicklungspotential handelt. Mehr noch: OneCoin sei ein Zahlungsmittel, mit dem man handeln und bezahlen könne. Viel Geld ging auch für Schulungspakete über die Bühne, mit denen neue Vermittler ausgebildet werden sollten. Bis zu 25.000 Euro sollte es kosten um zum

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Vor Kryptobetrug dieser Art kann nur der gesunde Menschenverstand schützen, denn im Gegensatz zum Einsatz komplexer Blockchain-Technologie ging es bei OneCoin um den einfachsten Betrug, der überhaupt möglich ist, So wurden schon die ersten Muschelsammler betrogen. Wichtig ist, vor jedem Investment ein paar Experten zu Rate zu ziehen, die nicht unbedingt provisionsabhängig sind.

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