Einstweilige Verfügung gegen Creditreform / Schufa / Infoscore

/ 04.03.2023 / / 172

In Deutschland kommen jährlich Millionenumsätze und Dienstleistungsvereinbarungen nicht zum Abschluss, weil Einträge in den Auskunftssystemen von Creditreform, Schufa oder Infoscore  schlechte Ratings aufweisen und so die Bonität eines Vertragspartners in Frage stellen. Allerdings: Einträge sind nicht immer korrekt und das kann mehrere Gründe haben: Von der Namensverwechselung bis zu Datenbankfehlern ist alles möglich, auch kann es schlichtweg nicht der Wahrheit entsprechende Einträge geben, oder belastende Einträge, die schon längst hätten gelöscht werden müssen. Rechtsanwalt Fabian Fritsch weiß, dass zahlreiche Einträge auch auf Fehler der privaten Dienste zurückzuführen sind: “Wie auch immer: sollte ein Eintrag falsch oder unzulässig sein und die Geschäftstüchtigkeit eines Unternehmens in Frage stellen und kommt deswegen ein Geschäft nicht zustande, dann hat das betroffene Opfer einen Schadenersatzanspruch. Erstmal gegen ‘irgendwen’ letztendlich aber gegen den Dienst selbst, der seinen Sorgfaltspflichten nicht nachkommt.

Fabian Fritsch

Anwalt-Tipp:

Fabian Fritsch - Hafencity/Hamburg

Fabian Fritsch ist in der Hamburger Hafencity Ihr juristischer Ansprechpartner für alle Themen rund um nationale und internationale Zahlungsdienste - insbesondere zu Sperrung von Accounts z.B. von Amazon, Paypal oder ebay. Als auf Zahlungsdienste spezialisierter Anwalt regelt er auch Sperrungen von Bankkonten wegen des Verdachts der Geldwäsche. Sein Tipp: "Ausländische Anbieter reagieren nicht auf Beschwerdebriefe, ohne anwaltlichen Druck und eine Einstweilige Verfügung geschieht selten etwas. Auch in Sachen "Zulässigkeit von AGB" finden Mandanten in der Hamburger Hafencity einen kompetenten Ansprechpartner. Im Verbraucherrecht engagiert sich Fabian Fritsch im Rahmen der Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegenüber abgezockten Verbrauchern.


Kanzlei Hafencity Fabian Fritsch
fritsch@kapitalschutz.de
0800 000 1963

Allgemeine Versicherung

Vor einem Schadenersatz ist es aber dringend geboten, falsche und geschäftsschädigende Einträge löschen zu lassen. Dazu können betroffenen Unternehmen das Rechtsmittel der Einstweiligen Verfügung nutzen, allerdings nur innerhalb von 4 Wochen nach Kenntnis über den falschen Eintrag. Danach muss geklagt und das Ergebnis des Verfahrens abgewartet werden.

Dienste wie Schufa, Creditreform und Infoscore müssen sich auch fragen lassen, wie man mit gespeicherten Daten umgeht und ob wirklich alle Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung eingehalten werden. Im privaten und außergerichtlichen Verfahren reagieren diese Dienste meist nicht wie gewünscht, sondern nur mit Formschreiben. Leicht als falsch zu erkennende Einträge werden gegebenenfalls gelöscht, natürlich ohne Anerkenntnis einer Schadenersatzverpflichtung.

Fritsch: “Schäden können aber durchaus gut nachvollziehbar entstanden sein, z.B. wenn ein Auftrags- oder Umsatzausfall zur Insolvenz eines Unternehmens geführt hat. Hier geht es dann nicht nur um die insolvenzrechtlichen Ansprüche, das fälschlicherweise Belasteten, sondern auch um privatrechtliche Ansprüche.”

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