Webbilling AG – die holen das Geld rein – Mahnungen – Musterbrief

/ 06.06.2022 / / 2.917

Die Webbilling AG tritt als Zahlungsdienstleister für Flirt- und Datingseiten auf und nimmt so den Betreibern dieser Seiten die Arbeit ab. Es gibt seit langem den Verdacht, dass eben diese Zahlungsdienste die wirklichen Drahtzieher des Abzocke-Modells “Abofalle” sind und die Seitenbetreiber nur über Provision an den Umsätzen beteiligt sind. Die Webbilling AG mit Sitz in der Schweiz ist so ein Zahlungsdienstanbieter, der von den unterschiedlichsten Projektbetreibern genutzt wird – hauptsächlich treibt die Webbilling AG die offenen Mitgliedsbeiträge von Flirtportalen ein, mischt aber auch auf dem Porno-Markt kräftig mit. Die Webbilling AG kommt ins Spiel, wenn Seitennutzer Lastschriften zurückgehen lassen, oder auf gestellte Erstrechnungen nicht reagieren. Die Forderung wird von den Seitenbetreibern abgetreten. Ob an dieser Stelle schon Provision fließt kann man nicht sagen. Fakt ist nur, dass man es von diesem Moment nur noch mit der Webbilling AG zu tun hat und unklar bleibt, wie das Geld anschließend verteilt wird.

Dr. Christian Hoffmann

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Dr. Christian Hoffmann ist Verbraucheranwalt mit eigener Kanzlei in Kiel. Sein Fokus liegt auf der Abwehr von Forderungen aus Abo-Fallen - hier insbesondere Rechnungen und Mahnungen von Dating- und Flirtportalen wie z.B. SexyDate, C-Date oder VerboteneFrauen und Inkasso durch die ecollect AG..


Kanzlei Dr. Hoffmann, Kiel
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0 431 128 000 33

Allgemeine Versicherung

Abbuchungen durch die Webbilling AG

Betroffene, die sich über ungewöhnliche Abbuchungen auf ihrem Konto wundern und idealerweise die Zahung zurückbuchen, stolpern auf den Kontoauszügen zum ersten Mal über den Namen Webbilling AG. Auf dem Auszug finden sich neben der Angabe „Webbilling AG“ meist noch weitere Angaben, mit denen man erkennen kann man, mit welchem Unternehmen überhaupt ein Vertrag geschlossen worden sein soll. Hier mal ein paar Beispiele:

  • casualbill.com – Casual Networks B.V.
  • Coins idates – Boranu Online B.V.
  • BTMbill – BeTogetherMedia B.V.
  • hqbill.com – HQ Entertainment Network GmbH & Co. KG
  • ombill.com – Onmobile Kft
  • mwsbill.com – Media Websolutions B.V.

Zurückholen löst das Problem nicht!


Wer das Geld zurückbuchen lässt, weil er entweder nicht zahlen will oder das Unternehmen überhaupt nicht kennt, muss beachten, dass der weitere Fordungseinzug dadurch nicht beendet ist. Es folgen weitere Mahnungen der Webbilling AG per E-Mail. Bleiben diese Aufforderungen unerfüllt, kommt die Jedermann Inkasso GmbH ins Spiel. Das Inkasso-Unternehmen fordert Beträge ein und fordert weitere Gebühren für das Inkassoverfahren.

Es wird noch eine 3. Stufe gezündet: Rechtsanwalt Sebastian Kipke aus Hamburg betritt die Bühne. In den Mahnungen macht Rechtsanwalt Kipke die Forderungen der Webbilling AG zuzüglich Kosten für die Rückbuchung geltend.

Musterschreiben zur Forderungsabwehr


Rechtsanwalt Dr. Hoffmann aus Kiel hat Erfahrungen mit der Webbilling AG und stellt auf seiner Webseite einen kostenpflichtigen Musterbrief zur Abwehr aller Forderungen auf allen Druck-Stufen zur Verfügung. Alternativ kann man den Rechtsanwalt auch als persönliche Vertretung gegen die Webbilling AG beauftragen

Falls Sie ebenfalls Abbuchungen der Webbilling AG auf Ihrem Konto festgestellt haben oder bereits eine Mahnung erhalten haben, können Sie auf seiner Homepage für jede Situation das passende (kostenpflichtige) Musterschreiben für die Webbilling AG herunterladen. Neben Vorlagen für die Kündigung bei dem jeweiligen Anbieter finden Sie dort auch passende Antwortschreiben, falls Sie bereits eine Mahnung erhalten haben.

Hilfe für Betroffene


Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann:

“Sollten Sie weitergehende Fragen zu Ihrem Anliegen mit der Webbilling AG haben, können Sie mir unten einfach eine kurze Nachricht schreiben. Ich habe bereits hunderten Betroffenen geholfen, die Abbuchungen der Webbilling AG zu beenden. Teilen Sie mir in Ihrer Nachricht am besten mit, was genau auf Ihrem Kontoauszug als Verwendungszweck angegeben ist oder von wem Sie ggf. eine Mahnung erhalten haben. Ich werde mich dann schnell bei Ihnen melden.”

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