Abbuchungen der Paidwings AG

Abbuchungen durch Paidwings AG – Musterbrief und Forderungsabwehr

/ 19.05.2022 / / 3.193
Die Schweizer Paidwings AG führt diverse Portale die vorgeben, funktionierende Flirt- und Seitensprung-Gelegenheiten anbahnen zu können. User werden über eine probeabo in die Abfofalle ineingezogen und sollen dann 1080 Euro jährlich bezahlen. Forderungen werden abgebucht, da für das Probeabo bereits eine Bankverbindung angegeben werden muss.

Inhaltsangabe Thema “Paidwings AG”

Jede Abofalle hat so ihr eigenes System: Beim Schweizer Unternehmen Paidwings AG ist es wohl so, dass Abofallen-Opfer erst beim Blick auf ihre Kontoauszüge bzw. Kreditkartenabrechnung Verdacht schöpfen und sich dann erst auf die Suche nach dem “Was könnte das denn gewesen sein?” machen.  Hier die Antwort: Paidwings bietet eine Reihe von vermeintlichen Dating-Portalen an. whatsexy.de, fremdgehen.com, jungwillalt.com, gelegenheitssex.com und reifer6.de sind da nur ein paar Beispiele.

Dr. Christian Hoffmann

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Dr. Christian Hoffmann ist Verbraucheranwalt mit eigener Kanzlei in Kiel. Sein Fokus liegt auf der Abwehr von Forderungen aus Abo-Fallen - hier insbesondere Rechnungen und Mahnungen von Dating- und Flirtportalen wie z.B. SexyDate, C-Date oder VerboteneFrauen und Inkasso durch die ecollect AG..


Kanzlei Dr. Hoffmann, Kiel
hoffmann@kanzlei-hoffmann-kiel.de
0 431 128 000 33

Allgemeine Versicherung

Paidwings Prinzip: Erst schnuppern, dann zahlen

Es besteht der Verdacht, dass es mit der Funktionalität dieser Angebote nicht weit her ist. Sehr professionell ist allerdings der Umgang mit unbedarften Gästen, die geschickt überredet werden, Bankverbindung oder Mastercard-Daten anzugeben. Und wenn viele Opfer dann noch von einem “Schnuppper-Abo” ausgehen, sitzen sie schon drin in der Abofalle. Während ein großer Teil der sonstigen Anbieter ab hier mit Rechnungen, Mahnungen, Inkasso und Klageandrohungen agieren, bucht die Paidwings AG einfach ab. Ein großer Teil der Betroffenen wird’s vielleicht viel zu spät merken, glücklich ist, wer das Geld noch “in der Zeit” durch seine Bank zurückholen kann.

Inkasso nach Rückbuchung

Damit ist es aber noch nicht beendet: Die Paidwings AG übergibt Forderungen an die bekannte Rechtsanwaltskanzlei Auer Witte Thiel, die damit ein konsequentes Inkasso bis hin zur Androhung einer Klage betreibt.

Muss man Paidwings zahlen?

Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann aus Kiel meint:

“Nein, Betroffenen haben keinen Vertrag mit der Paidwings AG! Wichtig ist nur, keine Fristen zu verpassen und rechtzeitig richtig zu handeln, denn wird erstmal ein pfändbarer Titel aus einem Anspruch, dann nutzt die Gegenwehr nicht mehr.”

Woran erkenne ich die Abofalle?

Abbuchungen der Paidwings AG erkennt man an den Betreffs “pwa*paidwings ag” und “pwings.ch“. Rechtsanwalt Dr. Hoffmann bietet einen Musterbrief zur Abwehr von Forderungen der Paidwings AG an. Wer einen erfahrenen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen beauftragen will, kann den Kündigungsservice der Kanzlei nutzen.

Direkte Ansprache an ältere Männer

Die Paidwings AG geht sehr kreativ mit der Zielgruppengestaltung um.

So bietet die Seite jungwillalt.com Kontakte zu “Jungen Frauen”, die angeblich “alte Männer” suchen. Man garantiert “Handgeprüfte Mitglieder für echte Kontakte”.

Juristisch betrachtet

§356 BGB definiert in Absatz 5, wann bei Vertragsschlüssen im Internet das Widerrufsrecht erlischt. Die Paidwings-Strategie baut darauf auf, dass ihre “Kunden” bewusst einen Vertrag eingegangen sind, den Dienst genutzt haben und daher unweigerlich zahlen müssen. Die Opfer, bzw. deren Vertreter, sehen das natürlich anders, da es nicht zu einem deutlich erkennbaten Vertragsschluss kommt. Die Gerichte urteilen zunehmend verbraucherfreundlich.

Klage gegen die Paidwings AG

Vor dem Amtsgericht Mettmann wurde bereits am 14. März 2019 festgestellt, dass nach Widerruf seitens der paidwings AG kein Anspruch auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für jungwillalt.com besteht (Urteil vom 14.03.2019, 25 C 176/18). in der Klage ging es um den Ausschluss des Widerrufsrechts durch die Paidwings AG. Diese hatte konstatiert, dass der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei jungwillalt.com ein „Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte“ i. S. d. § 356 Abs. 5 BGB zugrunde liegt und der Kläger einen solchen Vertrag entsprechend dieser Rechtsnorm eingegangen sei. Demnach hatte der Kläger bewussst und in voller kenntnis der Folgen auf das Widerspruchsrecht verzichtet

Das AG Mettmann sah das anders und auch die Paidwings AG nutzte die Möglichkeit zur Verteidigung nicht. Das schweizer Unternehmen wurde veurteilt, eingezogene Beiträge zu erstatten, auf weitere Forderungen zu verzichten und die Anwaltkosten für die außergerichtliche Vertretung zu bezahlen.

 

… und wie kann man sich wehren?

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Der Kieler Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann steht als erfahrener Partner zur Problembewältigung bei Konflikten mit der Paidwings AG oder den Rechtsanwälten Aurer Witte Thiel zur Verfügung. Er bietet neben einem Musterbrief/Kündigungsschreiben auch eine Antwort auf ein Inkassoschreiben sowie eine persönliche Lösung Ihres Paidwings-Profils zum Festpreis an.
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Kommentare / Anzahl der Kommentare: 4 Kommentare
Kategorien: Verbraucherschutz Schlagwörter: /

4 Kommentare zu “Abbuchungen durch Paidwings AG – Musterbrief und Forderungsabwehr”

  1. Susi sagt:

    Ebenfalls in die Paidwings AG Betrugs Abo-Falle getreten.

    Lockten mit gefakten Nachrichten, eine Mitgliedschaft zu kaufen.

    Die machte ich online. Prompt bemerkte ich, hoppla, das sind keine echten Nachrichten in meinem Posteingang, kündigte daraufhin und gleichzeitig widerrufe ich den Vertrag. Ein Widerruf ist Seitens der Paidwings AG nicht gestattet, da man anscheinend bei klick zum Kauf die sofortige Leistung in Anspruch nimmt und somit das Widerrufsrecht erlischt

  2. Fritz Breuner sagt:

    Sie haben am 26.11. 23 einen Betrag von 119,67€ abgebucht. Ich habe keine Rechnung vorliegen.

    1. Dann lassen Sie das doch zurückbuchen…

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