Abgasskandal – Schadenersatz bei Audi Q7 – Rückrufcode 23X6

/ 27.10.2020 / / 111

Unter dem Code 23X6 wurden eine ganze Reihe verschiedener Audi-Modelle in die Werkstatt gerufen. Grund: Das Kraftfahrzeug-Bundesamt hat eine unzulässige Abschalteinrichtung bei den Diesel-Fahrzeugen entdeckt, die Audi entfernen muss. „Audi-Besitzer, deren Fahrzeug aufgrund einer zulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurde, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der geschädigten Audi-Kunden entschieden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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So hat mit Urteil vom 12. August 2020 beispielsweise das Landgericht Hanau entschieden, dass Audi bei einem Q7 mit 3-Liter-Dieselmotor der Abgasnorm Euro 6 zu Schadenersatz verpflichtet ist (Az.: 4 O 534/20).

Der Kläger hatte den Audi Q7 TDI Ende 2016 als Gebrauchtwagen gekauft. Anfang 2020 folgte der verpflichtende Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter dem Code 23X6. Das KBA hatte eine unzulässige Abschalteinrichtung bzw. unzulässige Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems entdeckt, die entfernt werden musste.

Der Kläger machte schließlich Schadenersatzansprüche am Landgericht Hanau geltend und hatte Erfolg. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist. Audi habe den Kläger dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadenersatz verpflichtet, urteilte das LG Hanau. Der Kaufvertrag wird rückabgewickelt, d.h. gegen Rückgabe des Fahrzeugs erhält der Kläger den Kaufpreis zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

„Neben weiteren Landgerichten hat inzwischen auch das Oberlandesgericht Naumburg entschieden, dass Audi sich durch die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei den 3-Liter-Dieselmotoren schadenersatzpflichtig gemacht hat“, sagt Rechtsanwalt Gisevius. Das OLG Naumburg hatte sich dabei an das BGH-Urteil vom 25. Mai 2020 angelehnt, wonach sich VW im Abgasskandal zum Schadenersatz verpflichtet ist. „Das Urteil des BGH bezog sich zwar auf Fahrzeuge mit den kleineren Dieselmotoren des Typs EA 189, lässt sich aber auch auf die unzulässigen Abschalteinrichtungen bei den größeren 3-Liter-Dieselmotoren übertragen, wie das Urteil des OLG Naumburg zeigt“, sagt Rechtsanwalt Gisevius.

Für betroffene Audi-Kunden aber auch Porsche-Halter deren Fahrzeuge aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurden, bestehen gute Chancen auf Schadenersatz, wie die Urteile zeigen.

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