Unter dem Code 23X6 wurden eine ganze Reihe verschiedener Audi-Modelle in die Werkstatt gerufen. Grund: Das Kraftfahrzeug-Bundesamt hat eine unzulässige Abschalteinrichtung bei den Diesel-Fahrzeugen entdeckt, die Audi entfernen muss. „Audi-Besitzer, deren Fahrzeug aufgrund einer zulässigen Abschalteinrichtung zurückgerufen wurde, haben gute Chancen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen. Zahlreiche Gerichte haben inzwischen zu Gunsten der geschädigten Audi-Kunden entschieden“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius. BRÜLLMANN Rechtsanwälte. … weiterlesen
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